Vertrauensschutz, Steuernachzahlung, Erbschaftsteuerbefreiung: Neues aus den Gerichtssälen

27.07.2026 08:02 Uhr
Maximilian Appelt
© Foto: RAW

Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen +++ Freiwillige Steuernachzahlung vor dem Bescheiderlass - Zinslauf +++ Erbschaftsteuerbefreiung bei vererbtem Familienheim

Kurzfassung
1. Der BFH hat mit Urteil vom 18.12.2025 entschieden, dass eine Gelangensbestätigung keine zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG ist und damit eine Klarstellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen getroffen.
2. Das Verfahren zum Thema der freiwilligen Steuernachzahlung und Beginn des Zinslaufes befindet sich beim BFH in Revision. Es bleibt abzuwarten, wie der BFH die freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat bewertet.
3. Das FG München hat entschieden, dass bei Einzug des Erben (Kind des Erblassers) in ein Familienheim aus von ihm selbst zu vertretenden Umständen nach erst mehr als zweieinhalb Jahren nach dem Erbfall, dieser nicht mehr unter die Erbschaftsteuerbefreiung fällt.

Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18.12.2025 (Az. V…

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