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Kundenbewertungen: Neues vom Sterne-Himmel

20.09.2024 08:03 Uhr
Ausgabe 18/2024 Seite 056

Ein aktuelles Urteil zeigt die Grenze auf, welche Informationen ein Verbraucher benötigt, um mit Werbeangaben nicht in die Irre geführt zu werden.

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KURZFASSUNG
1. Bei der Werbung im Online-Handel mit der Angabe einer durchschnittlichen Sternebewertung ist zusätzlich auch die Angabe erforderlich, wie viele Beurteilungen in den Durchschnittswert eingeflossen sind und in welchem Zeitraum.
2. Bei Nichtbeachtung drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
3. Nicht erforderlich ist nach einer aktuellen Entscheidung des BGH zusätzlich eine Aufschlüsselung der Kundenbewertungen nach den einzelnen Sterneklassen.

Gute Kundenbewertungen sind im Internethandel ein wichtiges Aushängeschild, mit dem grundsätzlich für interessierte Fahrzeugkäufer ein gewisser Vertrauensvorschuss beansprucht und damit auch ein Anreiz gesetzt werden kann, sich bevorzugt mit den Angeboten eines gut bewerteten Anbieters zu befassen und Händler mit weniger guter Bewertung bei der Suche nach…

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