Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Ortsübliche Vergleichsmiete

31.08.2026 08:03 Uhr
Immobilie
© Foto: kunakorn - stock.adobe.com

Bisweilen stellt die konkrete Bestimmung der Vergleichsmiete Vermieter vor gewisse Probleme. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat sich zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geäußert.

Kurzfassung
1. Die dreigliedrige Abstufung hinsichtlich des Werbungskostenabzugs sind zu beachten. Maßgeblich ist die örtliche Vergleichsmiete. Ab 66 Prozent sind Werbungskosten voll abzugsfähig. Unter 50 Prozent erfolgt ein anteiliger Abzug. Da-zwischen ist eine Totalüberschussprognose zu treffen.
2. Zur Ermittlung der Vergleichsmiete stehen vier Methoden in abgestufter Rangfolge zur Verfügung. Dies sind der Mietpreisspiegel, die Mietwertkalkulatoren der Ämter, einzelne Vergleichswohnung und das Gutachten eines Bausachverständigen.
3. Die Ermittlung und Berücksichtigung der umlagefähigen Kosten richtet sich nach der ortsüblichen Warmmiete und der Betriebskostenverordnung.

Bei dem Thema der ortsüblichen Vergleichsmiete ergeben sich häufig steuerrechtliche Probleme bei der vergünstigten Vermietung an Familienangehörige oder Angestellte. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat sich zur…

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