Verdeckte Gewinnausschüttung: Privatnutzung von Firmenwagen

04.05.2026 08:10 Uhr
Dienstwagen
© Foto: Peter Atkins - stock.adobe.com

Zur Frage, ob eine privat veranlasste Nutzung eines betrieblichen Pkw vorliegt und ob diese als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu qualifizieren ist, hat der Bundesfinanzhof einige Klarstellungen getroffen.

Kurzfassung
1. Der klassische Anwendungsfall einer verdeckten Gewinnausschüttung ist die Nutzungsüberlassung eines Pkw an den Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Gegenleistung.
2. Der Anscheinsbeweis besagt, dass die Überlassung eines Pkw durch die Gesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer dafür spricht, dass auch eine private Nutzung erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag dies verbietet.
3. Wegen der ungleichen Interessenlage müssen "Arbeitnehmerfälle" von "Gesellschafter-Geschäftsführer-fällen" unterschieden werden.

Die steuerliche Behandlung von Firmenwagen gehört zu den praxisrelevantesten Streitfeldern im Steuerrecht. Das gilt besonders dann, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen solchen betrieblichen Pkw nutzt. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob eine privat veranlasste Nutzung vorliegt und ob diese…

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