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Schwerer Geländewagen wird nach Hubraum besteuert

23.05.2007 12:24 Uhr
Ein Toyota Land Cruiser ist steuerlich wie ein Pkw zu behandeln.

Hamburger Finanzrichter: Ausschlaggebend ist die eigentliche Nutzung des Fahrzeugs

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Ein schwerer Geländewagen ist nicht nach seinem Gewicht, sondern nach dem Hubraum zu versteuern. Das hat jetzt im Fall eines Toyota Land Cruiser J8 das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az.: 7 K 22/06). Wie die Deutsche Anwaltshotline mitteilte, war das Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen zunächst zu den wesentlich günstigeren Gewichtskonditionen besteuert worden. Dann verlangte das Finanzamt aber den höheren, für einen Pkw gültigen Steuersatz, der nach Hubraum und Schadstoffemission berechnet wird. Dagegen wehrte sich der Fahrzeughalter erfolglos. Denn gemäß der seit 1. Mai 2005 gültigen neuen gesetzlichen Regelung hat nach Auffassung der Hamburger Finanzrichter jede Steuerbehörde eigenständig zu entscheiden, ob ein Fahrzeug als Pkw nach Hubraum oder wie ein Lkw nach Gewicht besteuert wird. Laut Richter ist dies im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände aufgrund der objektiven Beschaffenheit anhand von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption zu bestimmen. Ausschlaggebend sei, ob das Fahrzeug vorwiegend zur Personen- oder zur Güterbeförderung geeignet ist. Das Finanzgericht Hamburg folgte damit einem Beschluss des Bundesfinanzhofes aus dem September 2006 (wir berichteten). (rp)

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