Urteil: Streitwertbremse für DUH-Klagen

20.04.2026 08:07 Uhr
RA Sascha Leyendecker
© Foto: Kanzlei JuS Rechtsanwälte

Ein höherer Streitwert soll die Verweigerung einer Unterlassungserklärung durch Autohändler im Hinblick auf die entstehenden Prozesskosten unattraktiver machen. Doch jetzt hat das OLG Frankfurt a. M. in einem Fall den Streitwert zugunsten des Autohauses herabgesetzt.

Kurzfassung
1. Ein Autohaus wurde von der DUH klageweise auf Unterlassung und Zahlung der außergerichtlichen Abmahnpauschale in Anspruch genommen. Der Streitwertvorschlag der DUH betrug satte 90.000 Euro.
2. Der Beschwerdesenat des OLG Frankfurt a. M. setzte den Streitwert der ersten Instanz erfreulicherweise antragsgemäß von 90.000 auf 30.000 Euro herab.
3. Es erscheint ein gewisses Muster zu sein, dass die Umwelthilfe seit dem Jahr 2025 Unterlassungsanträge aufsplittet, um auf diesem Weg höhere Streitwerte zu generieren, um die Nichtabgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen für die Betriebe im Hinblick auf die entstehenden Prozesskosten unattraktiver zu machen.

Heute gibt es im Hinblick auf Unterlassungsansprüche, die von der Deutschen Umwelthilfe e. V. auf Grundlage der Pkw-EnVKV wettbewerbsrechtlich geltend gemacht werden, einmal eine positive Gerichtsentscheidung zu…

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