Der Leiter der Kfz-Zulassungsstelle der Landeshauptstadt München, Thomas Holz, sieht jedoch für das tägliche Zulassungsgeschäft nur einen zeitlichen Vorteil. Denn nach wie vor muss der Händler die Originalunterlagen (Kfz-Brief, Versicherungsdoppelkarte, schriftliche Bevollmächtigung etc.) persönlich bei der Dienststelle vorlegen. Denn laut StVZO darf nur der Beamte die Amtssiegel für die Kennzeichen vergeben. Auch bei den Kosten, derzeit 25,60 Euro pro Pkw, gibt es keinen Vorteil gegenüber der herkömmlichen Neuzulassung. "Nur neun Händler nutzen in München diesen neuen Service und bundesweit gibt es noch keine statistischen Nutzungsergebnisse", so Holz. Einfacher Online-Zugang Wie funktioniert die Online-Zulassung? Zunächst besorgt sich der Händler bei der Zulassungsstelle eine Firmennummer. Mit ein paar Klicks kommt der Anwender zum Internet-Portal seiner Stadt und weiter zum Serviceangebot des Kreisverwaltungsreferats. Die nächste Maske erlaubt den Zugang zur Händlerzulassung. Dort angelangt wird der Zulassungscode eingegeben. Die Zulassungsstelle identifiziert diese Nummer. Danach ist der Händler bei der Kfz-Zulassungsstelle gespeichert. Jetzt kann das digitale Formular ausgefüllt werden: Name des zukünftigen Halters, Fahrgestellnummer, Kfz-Briefnummer, Versicherungsschlüsselnummer. Vorrangige Bearbeitung "Wir haben einen Sonderschalter eingerichtet und bearbeiten die eingehenden Internet-Anmeldungen vorrangig", betont Thomas Holz. "Sobald der Händler die Originalunterlagen in Papierform vorlegt, können die Online-Daten auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden." Die Unterlagen sind schnell fertig gestellt, weil nur noch die Halterdaten im Kfz-Brief und -Schein eingedruckt werden müssen. Bringt der Zulassungsdienst die Kennzeichen schon fertig mit, sind die Amtssiegel zügig angebracht und damit ist die Neuzulassung abgeschlossen. Den kompletten Artikel können Sie in AUTOHAUS 5 lesen. Das Heft erscheint am 5. März.
Thema: Kfz-Zulassung Online
Online anmelden ist möglich und bringt einen zeitlichen Vorteil. Aber der Behördengang bleibt dem Händler noch nicht erspart.