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Ausgabe 22/2013: Verwandtendarlehen

22.04.2014 16:20 Uhr

Abgeltungsteuer - Versteuerung von Zinsen an nahestehende Personen

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Wir hatten an dieser Stelle schon öfter unter dem Titel "Strafsteuer für Opa" (Heft 6/2010) sowie "Strafsteuer für Eigenkapital" (Hefte 12/2008 und 8/2010) auf eine Steuerungerechtigkeit hingewiesen, die nun in zahlreichen Nuancen den Bundesfinanzhof (BFH) - Deutschlands oberstes Steuergericht - erreicht haben.

Worum geht es?

Mit Einführung der Abgeltungsteuer in Höhe von pauschal 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte aus privaten Kapitalanlagen ist dieser besondere Steuersatz oftmals von Vorteil, wenn ansonsten ein höherer Steuersatz bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent oder gar der "Reichensteuer" von 45 Prozent zuzüglich Soli bestehen würde. So hatten Politiker schon bei der Einführung dieser pauschalen Abgeltungsteuer Bedenken, dass in der Praxis mit allen Mittel versucht werde, durch Gestaltungen von der normalen, höheren Besteuerung in die günstigere Abgeltungsteuer zu wechseln.

So…

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