Fahrzeug-Neuzulassungsverordnung (FZV) / Die am 1. März 2007 neu in Kraft getretene Verordnung vereinfacht (Wieder-) Zulassungen, spart Geld, eckt aber auch an
Neues System
von Karolina ordyniec
Bürokratie wird in Deutschland bekanntlich groß geschrieben. Alles wird in Gesetzen und Verordnungen festgehalten, die teilweise so unübersichtlich sind, dass wir uns erst gar nicht näher damit befassen möchten. Manchmal allerdings entstehen Verordnungen, die Vorgänge erleichtern und für mehr Übersichtlichkeit sorgen. So wie im Fall der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten ist.
Diese nämlich, die einherging mit einigen Änderungen in der StVZO, bringt insbesondere eine Verschlankung des Zulassungsverfahrens mit sich. Vieles wurde zusammengefasst und vereinfacht. Zahlreiche Ausnahme-Verordnungen wurden aufgehoben. An die Stelle des Begriffs…
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