Neue EU-Grundverordnung: Was bedeutet Datenschutz für Autohäuser?

Kein Unternehmen bleibt von der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung verschont. Dokumentationspflicht und Verwaltungsaufwand nehmen zu. Bereiten Sie sich und Ihren Betrieb frühzeitig darauf vor!
Datum:
16.04.2018Wie wichtig der Datenschutz ist, wird einem derzeit durch den Skandal um Facebook wieder einmal vor Augen geführt. Ab dem 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO). Auf Grund der großen Verunsicherung in der Praxis wollen wir nachfolgend nochmals auf die wichtigsten Änderungen und Vorschriften, die ein Kfz-Betrieb im Hinblick auf Kundendaten, aber auch speziell im Hinblick auf Mitarbeiterdaten beachten muss, eingehen.
Dreh- und Angelpunkt: personenbezogene Daten
Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das sind vor allem folgende:
- allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.)
- Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der…
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