Weite Grenzen
Gebrauchtwagen E BGH bestätigt Rechtsprechung zum Ersatz eines Nutzungsausfallschadens nach Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf
Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 14. 4. 2009 (Aktenzeichen VIII ZR 145/09) seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Gebrauchtwagenkäufer nach Rücktritt vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens hat, wenn er das Fahrzeug wegen eines Sachmangels nicht nutzen kann. Der BGH bezog sich hierbei auf ein zurückliegendes Urteil vom 22. 11. 2007 (Az.: VIII ZR 16/07). Mit beiden Urteilen hat der BGH zwar einerseits Rechte der Verbraucher gestärkt, andererseits aber einem ausufernden Anspruchsdenken von Gebrauchtwagenkäufern Grenzen gesetzt.
Fallgestaltung
Fall 1, Entscheidung des BGH vom November 2007: In diesem Verfahren ging es um einen Nutzungsausfallschaden in Form von…
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