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Zeitung: Schaeffler droht einstweilige Verfügung

07.08.2009 10:44 Uhr
Zeitung: Schaeffler droht einstweilige Verfügung
Zeitungsbericht: Schröder könnte eine einstweilige Verfügung gegen die Abberufung Neumanns erwirken.
© Foto: ddp / Berthold Stadler

Altkanzler Gerhard Schröder lässt derzeit rechtlich prüfen ob das fränkische Unternehmen beim versuchten Sturz des Conti-Chefs die Investorenvereinbarung mit Conti gebrochen habe.

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Conti-Großaktionär Schaeffler droht eine weitere Niederlage. Dabei geht es darum, ob die Franken beim versuchten Sturz von Conti-Chef Karl-Thomas Neumann die Investorenvereinbarung mit Conti gebrochen haben. Altkanzler Gerhard Schröder als Garant der Vereinbarung lässt dies derzeit rechtlich prüfen. Das "Handelsblatt" berichtete am Freitag, komme der von Schröder eingeschaltete Anwalt zum Ergebnis, dass Schaeffler gegen die Vereinbarung verstoßen habe, könnte Schröder kurzfristig eine einstweilige Verfügung gegen eine Abberufung Neumanns erwirken. Dies könnte Schaeffler wertvolle Zeit kosten. Das Büro Schröders wollte den Bericht nicht kommentieren. Schaeffler war am vergangenen Donnerstag bei einer dramatischen Sitzung des Conti-Aufsichtsrats mit dem Sturz Neumanns gescheitert (wir berichteten). Neumann soll nun bei einer erneuten Krisensitzung des Kontrollgremiums am 12. August abberufen werden. Das Tischtuch zwischen Schaeffler und Neumann ist zerschnitten. Der Großaktionär will seinen Manager Elmar Degenhart als neuen Conti-Chef einsetzen. Schaeffler hatte in der Investorenvereinbarung unter anderem zugesagt, keine Änderungen in der Zusammensetzung des Conti-Vorstands vorzunehmen oder zu veranlassen. Dies war auf der Hauptversammlung im April dieses Jahres auf eine Aktionärsfrage hin deutlich geworden. Aus Sicht Schaefflers hat das Familienunternehmen aus Herzogenaurach die Vereinbarung trotz des Eklats im Aufsichtsrat nicht gebrochen. Schröder ist als Garant der im vergangenen Sommer geschlossenen Vereinbarung zur Wahrung der Conti-Interessen berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen von Schaeffler jederzeit gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.

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