Das Automobilgesellschaft Weilbacher aus Eberswalde geht erneut gegen den Daimler-Konzern gerichtlich vor. Der Brandenburger Mercedes-Vertreter hat die Mercedes-Benz Bank beim Landgericht Stuttgart auf Zahlung von Schadenersatz verklagt. Das Autohaus wirft der Herstellerbank vor, jahrelang Zinsen fehlerhaft berechnet zu haben. Einen entsprechenden Bericht der Zeitung "Die Welt" bestätigte Weilbacher-Anwalt Jonathan Ruff gegenüber AUTOHAUS Online. Der Finanzdienstleister bestreitet die Anschuldigungen.
Der Händlerbetrieb stützt sich in dem Prozess auf ein Gutachten des Berliner Kreditsachverständigen Ralph Hans Brendel. Darin kommt der Experte zu dem Schluss, dass die Bank "Sollzinsen überhöht abgerechnet" habe und im Fall Weilbacher insgesamt ein Korrekturbedarf von über 650.000 Euro bestehe.
Im Detail geht es um Kreditverträge mit variablen Zinsen, die die Mercedes-Bank ihren Partnern seit den 1990er Jahren angeboten hatte. Da verbindliche Zinsfestschreibungen für beide Seiten nicht praktikabel sind, sollte es eine Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit geben. Laut Brendel hat die Bank Anpassungen nach unten als Folge fallender Refinanzierungszinsen aber nicht oder nicht genügend weitergegeben – und daher überhöhte Zinsen kassiert. Der Kontenprüfer hat dem Vernehmen nach auch bei anderen Mercedes-Händlern überhöhte Berechnungen festgestellt.
Freie Wahl des Finanzpartners
Die Mercedes-Benz Bank könne die Berechnungen nicht nachvollziehen, sagte ein Unternehmenssprecher im Gespräch mit diesem Dienst. Zu Details wollte er unter Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren nicht eingehen. Die Bank habe die Zinsen für die Finanzierung der Händlerbestände "immer attraktiv, wettbewerbsfähig und in angemessener Weise am Markt ausgerichtet". Der Sprecher betonte, dass alle Händler die freie Wahl hätten, mit welchem Finanzdienstleister sie ihr Geschäft refinanzieren.
Welche Brisanz das Thema hat, verdeutlicht die Tatsache, dass die Autobank den Händlern laut Zeitung einen "Bonus" angeboten hat, wenn diese auf eventuelle Rückforderungsansprüche für überhöhte Zinsen verzichten. Nach Angaben von Ruff wurden zudem die Händlerbestandsfinanzierungsverträge flächendeckend angepasst und die Zinsanpassungklauseln aus den Verträgen gestrichen.
Weilbacher hatte sich erst Ende vergangenen Jahres vor dem LG Stuttgart gegen eine fristlose Kündigung von Daimler erfolgreich zur Wehr gesetzt. Dem Netzausschluss ging ein Streit über den Umfang der Revision voraus (wir berichteten). (rp)
Wie Autohändler gegen überhöhte Zinsabrechnungen und fehlerhafte Wertstellungen vorgehen können, lesen Sie in dem AUTOHAUS-Artikel unten in der Downloadbox.