Zurück in die Zukunft
GVO E Was sich ab dem 1. Juni 2013 in Sachen Mehrmarkenvertrieb rechtlich ändert und warum die Exklusivität für manche Hersteller ein heißes Eisen ist.
Von Doris Plate
Der Termin rückt immer näher. Ab dem 1. Juni 2013 gilt im Kfz-Handel die Vertikal-GVO. Diese räumt Herstellern und Importeuren Möglichkeiten ein, die sie zuletzt vor 2003 hatten. Unter anderem könnten sie theoretisch den Mehrmarkenvertrieb einschränken. Was tatsächlich möglich ist und wie Händler gegensteuern können, fragten wir Rechtsanwalt Christoph Boeminghaus von der Kölner Kanzlei OsborneClarke.
AH: Was ändert sich aus Ihrer Sicht in Sachen Exklusivität der Händlerbetriebe mit Inkrafttreten der neuen GVO?
Ch. Boeminghaus: In Sachen Exklusivität und Markenzwang dreht sich das Rad unter der künftig geltenden Vertikal-GVO wieder ein Stück zurück. Während die „alte“ GVO 1400/2002 erstmals den…
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