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Daewoo verliert Schadenersatzprozess

28.08.2002 03:24 Uhr

Zahlung von 75.000 Euro wegen der unerlaubten Verwendung eines Fotos von der Fußball-WM 1954

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Das Landgericht München I hat entschieden, dass der koreanische Autobauer Daewoo nicht mit einem Foto der deutschen Fußballnationalmannschaft nach der WM 1954 in Bern werben darf. Das Printmotiv, das mit dem Untertitel "Es lohnt sich zu kämpfen" im November 2001 von Daewoo eingesetzt wurde, stelle einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild dar. Jedem der klagenden fünf abgebildeten Spieler beziehungsweise seinen Angehörigen wurde ein Schadenersatz in Höhe von 15.000 Euro zugesprochen. Daewoo hatte keine Zustimmung zur Abbildung eingeholt und statt dessen argumentiert, lediglich ein zeitgeschichtliches Ereignis gezeigt zu haben. (ok)

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