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Dieselskandal: VW muss sich Anlegerklagen auch vor US-Gericht stellen

05.01.2017 07:04 Uhr
Dieselskandal: VW muss sich Anlegerklagen auch vor US-Gericht stellen
Volkswagen und Martin Winterkorn müssen sich im Dieselskandal weiter auch in Kalifornien verantworten.
© Foto: Frank May/picture alliance

Der zuständige Richter Charles Breyer wies am Mittwoch den Antrag ab, den Rechtsstreit nach Deutschland zu verlegen. Hier wird der größte Teil der Anlegerklagen verhandelt.

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Der Autobauer Volkswagen und sein ehemaliger Konzernchef Martin Winterkorn müssen sich im Dieselskandal weiter auch vor Gericht in Kalifornien mit Klagen von US-Investoren auseinandersetzen. Der zuständige Richter Charles Breyer wies am Mittwoch den Antrag ab, den Rechtsstreit nach Deutschland zu verlegen. Hier wird der größte Teil der Anlegerklagen verhandelt.

In dem US-Verfahren sind auch die Konzerntochter Audi sowie amtierende und ehemalige Manager wie VW-Markenchef Herbert Diess und Ex-USA-Chef Michael Horn angeklagt. Der Fall ist allerdings nur ein Nebenschauplatz der diversen US-Rechtsstreitigkeiten in der "Dieselgate"-Affäre um manipulierte Emissionswerte.

Bei den Klägern handelt es sich vor allem um US-Pensionsfonds, die nicht direkt in VW-Aktien, sondern in sogenannte Aktien-Hinterlegungsscheine investiert hatten. Diese Wertpapiere stellen eine außerbörsliche Alternative zum Handel von ausländischen Unternehmen am US-Kapitalmarkt dar.

Die Kläger wollen Entschädigung für die Kursverluste erstreiten, die sie durch den VW-Skandal erlitten haben. Das wollen auch viele Aktionäre, doch ihre Klagen - einschließlich der internationaler Anleger - werden in einem Sammelverfahren am Landgericht Braunschweig verhandelt. VW weist den Vorwurf zurück, Investoren nicht rechtzeitig über die Risiken durch die Abgasaffäre informiert zu haben. (dpa)

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