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Gericht: Tesla muss Waldrodung wieder stoppen

10.12.2020 09:57 Uhr
Gericht: Tesla muss Waldrodung wieder stoppen
Tesla muss die Waldrodung auf seiner Baustelle in Grünheide vorläufig wieder stoppen.
© Foto: picture alliance/Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Der Streit zwischen Behörden und Naturschützern um die Wald-Rodung auf der Tesla-Baustelle geht weiter. Nachdem ein Gericht die weitere Abholzung erlaubt, stoppte ein anderes die Rodung vorerst wieder.

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Der US-Elektroautobauer Tesla darf auf seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin per Gerichtsbeschluss vorerst doch nicht weiter Wald abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhängte am Donnerstag einen vorläufigen Rodungsstopp. 

Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga hatten zuvor Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) eingelegt, das die Abholzung erlaubt hatte. Bis über die Beschwerde entschieden sei, gelte die Zwischenverfügung, die eine Rodung untersage, sagte eine Gerichtssprecherin.

Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen Rodungs-Stopp abgelehnt hatte, zogen die Naturschützer vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und reichten eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein.

Tesla baut auf Basis vorläufiger Zulassungen 

Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer nächsten Jahres in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500.000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.

Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden.

Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab.

Vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte es zur Begründung für die Entscheidung geheißen, die Genehmigung des vorzeitigen Beginns der Baumfällarbeiten sei rechtmäßig und die Abwägung der Belange des Naturschutzrechts durch das Landesamt für Umwelt nicht zu beanstanden. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht zunächst die vorläufige Genehmigung für die Rodung im Eilverfahren gestoppt. (dpa)

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