Volkswagen muss die Internet-Werbung für sein Modell Touareg nicht ändern. Die Behauptung, das Fahrzeug erfülle mit dem Zehn-Zylinder-Dieselmotor die Euro-Abgasnorm 3, treffe zu, urteilte das Braunschweiger Landgericht am Donnerstag. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, weil die Werbung nicht deutlich mache, dass auf den Touareg wegen seines hohen Gewichts die Abgasnorm für leichte Nutzfahrzeuge und nicht die für Pkw angewendet wird. Die potenziellen Käufer erführen nicht, dass der Touareg die Norm für normale Autos nicht erfülle. "Niemand erwartet niedrige Abgaswerte" Dieses Argument ließ Richter Jochen Meyer nicht gelten: "Niemand erwartet, dass ein so schweres und starkes Fahrzeug ähnlich niedrige Abgaswerte hat wie ein Kleinwagen." Gegen das Urteil kann der Verband der Verbraucherzentralen Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig einlegen. Für zwei ähnliche Verfahren, in denen die Organisation gegen die Autohersteller BMW und Mercedes klagt, stehen die Urteile noch aus. Hintergrund des Rechtsstreitigkeiten: Um beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg trotz der hohen Abgaswerte eine Typenzulassung zu erhalten, hätte u.a. VW die beanstandeten Fahrzeugtypen nach den Abgasgrenzwerten für Kleinlaster angemeldet, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Diese entsprächen aber der für Personenwagen nur bis 1999 gültigen Euro-2-Norm, kritisierte schon im Frühjahr der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch. Aus Verbrauchersicht "arglistige Täuschung"? Die Anmeldung als Kleinlaster sei auf Grund des hohen Gewichts der Autos möglich. Entsprechend hatte sich die DUH über den Verbraucherschutz an das Gericht gewandt, weil ihrer Auffassung nach bei der Internetpräsentation der Eindruck erweckt wird, das Diesel-Modell habe gute Abgaswerte. Aus Verbrauchersicht entspräche dies dem Tatbestand der "arglistigen Täuschung", hieß es. (dpa/tc)
Touareg-Werbung ist rechtens
Volkswagen muss Internet-Infos nicht ändern / Entscheidungen in Verfahren gegen BMW und Mercedes stehen noch aus