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TÜV-Verband: Cannabis beeinträchtigt Koordination und Urteilsvermögen

17.08.2022 08:44 Uhr | Lesezeit: 4 min
Cannabis Verkauf Lotto
Cannabiskonsum und Autofahren müssen strikt getrennt werden, fordert der TÜV-Verband.
© Foto: nattrass / Getty Images / iStock

In einem Positionspapier warnt der Verband vor den Folgen eines Konsums von Cannabis und fordert eine strikte Trennung von Konsum und Autofahren. Denn damit sinke die Fahreignung drastisch.

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Beeinträchtigtes Urteilvermögen, schlechtere motorische Koordination und längere Reaktionszeit: Der TÜV-Verband warnt angesichts der geplanten Legalisierung von Cannabis seitens der Regierung vor den Folgen für die Verkehrssicherheit. Autofahren und Cannabiskonsum müssen streng getrennt werden, fordert der Verband in seinem Positionspapier anlässlich des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar.

Die Ampelkoalition strebt die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken an. Geplant ist eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene. Teilnehmer an Straßenverkehr, denen ein THC-Gehalt von mindestens einem Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) im Blutserum nachgewiesen wird, bekommen bereits beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Verkehrsbehörden können dann zusätzlich eine ärztliche Begutachtung oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Die momentan diskutierte Anhebung des THC-Grenzwertes von 1,0 Nanogramm ng/ml "würde eindeutig das falsche Signal senden", erklärte Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Der TÜV-Verband stützt sich bei seiner Forderung auf seine bundesweite Auswertung von rund 800 Fahreignungsgutachten, die aufgrund von Cannabiskonsum erfolgten. Demzufolge beeinträchtigt ein Cannabiskonsum die Fahreignung.

"Kraftfahrer, die eine Fahreignungsuntersuchung absolvieren müssen, weisen eine erhebliche Drogenproblematik auf, unabhängig von der Höhe der THC-Konzentration", so Waschke. "Es handelt sich in der Regel also nicht um gelegentliche Cannabiskonsumenten, die Konsum und Fahren zuverlässig trennen." Durch eine Erhöhung des analytischen Grenzwertes besteht die Gefahr, dass sich Kraftfahrer mit weniger als 3,0 ng/ml THC im Blutserum, jedoch mit Risikomerkmalen, keiner Fahreignungsüberprüfung mehr unterziehen müssen.

Unterschätztes Gefahrenpotenzial

Einer repräsentativen Studie des TÜV-Verbands zufolge unterschätzen Bundesbürger die negativen Einflüsse auf das Fahren unter Cannabiseinfluss. Während 79 Prozent Alkohol beim Autofahren als "sehr gefährlich" einstufen, ist das bei Cannabis nur bei 61 Prozent der Fall. Nicht einmal jeder zweite Befragte (47 Prozent) gibt an, sich über die Regelungen zu Cannabis im Straßenverkehr gut informiert zu fühlen. "Es besteht in der Bevölkerung dringender Aufklärungsbedarf über die Folgen des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr", betonte der Referent für Verkehrssicherheit.

Da die Beeinträchtigungen im Straßenverkehr durch Cannabis im Gegensatz zum Alkoholkonsum nur wenig erforscht sind, besteht ein großer Bedarf an weiteren wissenschaftlichen Studien zu Cannabis, sagte Waschke. Zudem werden Unfälle unter dem Einfluss von Cannabis momentan unter der Sammelkategorie "andere berauschende Mittel" eingestuft. Hier müsse die Rolle, die Cannabis bei Unfällen spielt, besser statistisch erfasst werden, so der TÜV-Verband.

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KOMMENTARE


Jay

22.08.2022 - 07:56 Uhr

Es interessant das gerade die Stelle, welche am meisten finanziell von der aktuellen Situation profitiert, zu diesem Urteil kommt. Auch interessant das eine neue wissenschaftliche Studie zu einem komplett widersprüchlichen Ergebnis kommt. Vorweg, niemand will das bekiffte Fahrer unterwegs sind. Aber nach der aktuellen Praxis, wo auf Abbaustoffe getestet wird, die bei gelegentlichen Konsum schon mal Wochen bis Monate nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden können, herrscht eine extreme Schieflage im Vergleich zum Alkohol. Man stelle sich nur mal vor das jemand, der vor 2 Wochen am Wochenende 3 Bier getrunken hat, den Führerschein aufgrund der Abbaustoffe verliert. Dann wäre der Aufschrei aber groß. Bei Cannabis hingegen ist das eher die Regel. Hier ist ein link zu der neuen wissenschaftlichen Studie bzgl Cannabis im Straßenverkehr, die zu einem komplett anderen Ergebnis kommt als der TÜV https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/ueberraschende-ergebnisse-der-druid-studie/ Wir brauchen neue Messverfahren, die wissenschaftliche Grenzwerte nutzen und die auf aktive Stoffe testen um die Verfolgung von Menschen zu beenden, die Tage, Wochen oder Monate vor der Kontrolle konsumiert hatten und während der Kontrolle nicht mehr unter dem Einfluss aktiver Stoffe standen. Die Tests dürfen nicht mehr als Ersatzstrafe im Bereich Cannabis genutzt werden, sondern sollen effektiv die Fahrsicherheit verbessern/gewährleisten. Aktuell ist der Großteil der auffälligen Fahrer nämlich tatsächlich eigentlich nüchtern und hat eben nur noch die Abbaustoffe im Körper


Oliver

22.08.2022 - 13:22 Uhr

Der Grenzwert sollte auf mindestens 3, besser 5 ng festgelegt werden, dazu muss das Abbauprodukt THC-COOH irrelevant sein!


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