Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird nach Auffassung von Unternehmensrechtler Walter Bayer das VW-Gesetz kippen. "Es verstößt ganz klar gegen die europäische Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit", sagte der auf europäisches Unternehmensrecht spezialisierte Jenaer Jurist am Mittwoch. "Wer Volkswagen-Aktien erwirbt, kann nicht automatisch die damit verbundenen Stimmrechte ausüben." Anders als in anderen Ländern gebe es aber bei VW kein zwingendes Interesse der Allgemeinheit, das Stimmrechtsbeschränkungen rechtfertige. In Frankreich oder Belgien sicherten so genannte "goldene Aktien" dem Staat ein Mitspracherecht in wichtigen Branchen wie der Energieversorgung oder dem Bankenwesen. "Damit können im Krisenfall die Interessen der Bevölkerung wie die Versorgung mit Erdöl oder die Aufrechterhaltung eines geordneten Finanzsektors gewahrt werden", sagte Bayer. "Bei VW lässt sich ein solches übergeordnetes Ziel für die Gesellschaft nicht ausmachen." Um Standort- und Beschäftigungssicherung gehe es bei allen Unternehmen, dafür brauche VW keinen Sonderschutz. "Und die Rolle als Volksaktie teilt sich VW längst mit vielen anderen Konzernen." (dpa)
Unternehmensrechtler: VW-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Experte rechnet mit erfolgreicher Klage vor dem Europäischen Gerichtshof