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Verein oder Konzern?: Prüfung von ADAC-Status kann Monate dauern

26.05.2014 08:15 Uhr
Im Vereinsregister des Münchner Amtsgerichts trägt der ADAC die Nummer 304. Ob der Club ein Verein bleiben kann, ist offen.

Eine Rechtspflegerin untersucht seit Januar, ob der Autoclub trotz seiner Milliardenumsätze und seiner wirtschaftlichen Aktivitäten eingetragener Verein bleiben kann.

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Nach der Affäre um den Autopreis "Gelber Engel" wird für den ADAC die Frage nach seinem Vereinsstatus zur Geduldsprobe. Die Überprüfung am Amtsgericht München laufe noch, sagte Gerichtspräsident Gerhard Zierl. "Das kann und wird noch einige Monate dauern." Anfangs war das Gericht von wenigen Wochen ausgegangen.

Eine einzige Rechtspflegerin prüft seit Januar, ob der Club trotz seiner Milliardenumsätze und seiner wirtschaftlichen Aktivitäten eingetragener Verein bleiben kann. Der Wirbel um gefälschte Zahlen beim Autopreis "Lieblingsauto der Deutschen" und Berichte über Vetternwirtschaft hatten das Image des traditionsreichen Autofahrerclubs angekratzt und auch eine Debatte über seinen Vereinsstatus ins Rollen gebracht. Beim Amtsgericht ging ein Antrag auf Prüfung ein. Gegen eine negative Entscheidung des Amtsgerichts könnte der ADAC gegebenenfalls Beschwerde beim Oberlandesgericht München einlegen.

Derartige Verfahren seien höchst selten, es fehle zudem an Grundsatzurteilen, sagte Zierl. Am Registergericht in München sind 21.746 Vereine registriert. Der ADAC – mit knapp 19 Millionen Mitgliedern und 8.600 Beschäftigten größter deutscher Verein – hat die Nummer 304.

"Was uns oft unterstellt wird: Dass wir eine Art Aufsichtsbehörde sind, die prüft, ob der Verein ordentlich wirtschaftet. Das tun wir nicht", sagte Zierl. Es gehe nur darum, ob die wirtschaftlichen Aktivitäten und die Gewinne Hauptzweck seien. Ein eingetragener Verein muss vorrangig auf ideelle Ziele ausgerichtet sein.

Die Tochterunternehmen des ADAC werden selbst nicht geprüft. Der Bundesgerichtshof hatte in einem umstrittenen Urteil die Ausgliederung von Firmen 1982 für rechtmäßig erklärt. Vereinen, die laut Gesetz keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sein dürfen, wird damit ermöglicht, trotzdem Einnahmen zu erzielen.

Unübersichtliche Strukturen

Das Amtsgericht hatte den ADAC Ende Januar zur Stellungnahme aufgefordert. Im März lieferte der Autoclub eine Darstellung seiner Tätigkeiten, Einnahmen und Ausgaben sowie der Struktur seiner Tochterbeteiligungen. Das Gericht will aber noch Näheres zu ausländischen Beteiligungen und zur Verwendung von Gewinnen und Vereinsmitteln erfahren.

Die Mitgliederbeiträge fließen unter anderem in die Regionalclubs des ADAC. Diese betreiben Außenstellen, in denen auch Waren verkauft werden. Die Strukturen gelten insgesamt als unübersichtlich. Das Amtsgericht erwägt laut Zierl, ob Industrie- und Handelskammer, Finanzverwaltung und eventuell das bayerische Wirtschaftsministerium um Mithilfe gebeten werden, um das Konstrukt zu durchleuchten. "Das Ergebnis dieser Prüfung ist völlig offen."

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