-- Anzeige --

Verkehrsministerium: E-Scooter bald erlaubt

26.10.2018 09:22 Uhr
Verkehrsministerium: E-Scooter bald erlaubt
Roller mit Elektroantrieb sind nicht unumstritten - bald soll es jedoch eine gesetzliche Grundlage geben.
© Foto: SP-X/Max Friedhoff

Eine Viertelstunde Fußweg zum Bäcker oder zur Bushaltestelle schreckt viele Menschen schon ab. Kleine Elektro-Scooter sollen für solche Strecken passen. Aber nicht alle sind glücklich mit der geplanten Erlaubnis.

-- Anzeige --

Nur mit einem leisen Surren rollen sie über Wege und Straßen, oft mit überraschend starker Beschleunigung. Fahrräder, Autos und inzwischen auch Motorroller mit Elektroantrieb finden zunehmend ihren Platz im Verkehr. Nach langer Vorbereitung darf in Kürze ein weiteres E-Fahrzeug offiziell auf die Straße: der altbekannte Tretroller in modernen Gewand mit Elektromotor und Akku, auch E-Scooter oder Kick-Scooter genannt. Eine entsprechende "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" komme "Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019", wie eine Sprecherin des Verkehrsministeriums ankündigte.

Zwar sieht man die Elektro-Tretroller und ihre Fahrer schon länger durch Parks oder auf Radwegen herumflitzen. Ebenso wie Skateboards mit Elektromotor und querstehende Gefährte, Hoverboards genannt, mit zwei seitlichen Rädern. Erlaubt sind sie bisher alle nicht. Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung. Beides fehlte.

So beschlagnahmte allein die Berliner Polizei allein in diesem Jahr bislang mehr als 60 der nicht erlaubten Elektrofahrzeuge. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die 70 Euro kostet. Die geplante Erlaubnis soll nun nur für die Elektro-Tretroller gelten. Die anderen kleinen Elektrofahrzeuge bleiben weiter verboten. Vorerst zumindest, wie es vom Ministerium heißt.

Die E-Roller dürfen künftig mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradwegen fahren. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind tabu. Sie müssen ausgestattet sein mit einer "Lenk- oder Haltestange", "zwei voneinander unabhängigen Bremsen", "nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern" (Blinkern) und "einer helltönenden Glocke". So steht es in der mehr als 40 Seiten langen Verordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die kleinen Roller brauchen außerdem eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller, Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.

Für die Privatnutzung oder zum Ausleihen

Genutzt werden die Roller vor allem für kürzere Wege, etwa von der Wohnung zur Bahn- oder Bushaltestelle oder vom Büro zum Einkaufen ein paar Straßen weiter. In amerikanischen Städten, aber auch in Moskau, Paris und Wien verbreiteten sich inzwischen Elektro-Tretroller zum Ausleihen. Ähnlich wie die Leih-Fahrräder, Car-Sharing-Autos und Elektro-Motorroller in deutschen Großstädten. Aber natürlich können auch Privatleute Roller kaufen, damit zum Bäcker fahren und sie zu Hause wieder aufladen.

Inzwischen häuft sich Kritik an den umfangreichen technischen Vorschriften. Der TÜV-Verband begrüßte die neue Regelung zwar grundsätzlich, monierte aber die geforderte Versicherungspflicht.

Rechtlich würden die E-Tretroller Kraftfahrzeugen gleichgestellt und wären deswegen im öffentlichen Personennahverkehr verboten. "Eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen sollte aber grundsätzlich möglich sein." Außerdem sollte auch das Fahren mit den E-Skateboards und Hoverboards gesetzlich geregelt werden.

Auch der Bundesverband eMobilität (BEM) hält die technischen Anforderungen für zu umfangreich. Und Sandra Hass vom ADAC Berlin-Brandenburg meint: "Wenn das Gerät wirklich 20 Kilo wiegen würde, wäre das ein Problem für den öffentlichen Personennahverkehr."

Firmen wie Lime, die mit ihren E-Tretrollern bisher vor allem in den USA vertreten sind, wollen das Geschäft auch in deutsche Städte wie Berlin bringen. Reservieren, Starten und Bezahlen läuft wie beim Car-Sharing über Smartphone-Apps. Die Firmen laden die Akkus wieder auf.

Die deutschen Kommunen müssten regeln, wer die abgestellten Leih-Roller im Blick behält. In den USA gab es Ärger, weil sie überall herumlagen und Wege blockierten. Auch von gestiegenen Unfallzahlen war die Rede. Wie sich die schnellen Tretroller auf holprigen und überfüllten deutschen Radwegen machen, muss sich im nächsten Frühling erst noch zeigen. Und auf eines weist die Polizei angesichts der beginnenden Weihnachtszeit hin: Für Kinder bleiben die Elektro-Tretroller weiterhin verboten. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


Hermann

27.10.2018 - 01:10 Uhr

Die Regelung mit dem Versicherungskennzeichen halte ich für gut! Es gibt genug Vollhongs, die Unfälle verursachen und nicht versichert sind. So ist wenigstens gewährleistet, dass rechtliche Ansprüche abgegolten werden können. Ich hoffe, dass die Kosten für ein "Mopedkennzeichen" einige davon abhält, mit den Dingern den Bürgersteig unsicher zu machen. Viele fragen nämlich nicht nach "Erlaubnis" und benutzen trotzdem den Bürgersteig. Und das sind gerade die, die sowieso nicht genug "Knete" haben und besonders riskant fahren.


Hermann

28.10.2018 - 21:49 Uhr

Hallo,bedeutet das jetzt, dass die Roller Metz Moover und BMW X2 City umgebaut werden müssen, um eine Zulassung zu bekommen? Schließlich fehlt beiden "Tretrollern" eine Befestigungsmöglichkeit für das Versicherungskennzeichen und den nötigen Blinkern. Die Preisgestaltung wird dadurch auch interessant werden, da jetzt schon astronomische Summen gefordert werden. Da auch sehr preiswerte Chinaroller zu Konkurrenten werden, wird die Verbreitung beider Roller wohl in Grenzen bleiben, zumal auch noch Dauerkosten durch die Versicherung entstehen. Ich bin mir sicher, dass BMW und Metz sich das wohl anders vorgestellt haben. Der Gesetzgeber hat sich scheinbar nicht über den Tisch ziehen lassen. Gut so, denn "Pedelecs" sind die Roller NIE! Und eine Versicherung ist immer sinnvoll, denn es gibt genug Nutzer, die finanziell am untersten Level angesiedelt sind, da ist man als Betroffener "arm dran". Die normale Haftpflichtversicherung gilt übrigens nur für Fahrräder und NICHT für Elektrofahrzeuge. Die Hersteller verschweigen das nur zu gerne...


Carajan

29.10.2018 - 17:55 Uhr

Egal wie das ausgeht, es ist unverantwortlich solche Gefährte im Straßenverkehr zuzulassen. Hier werden die Behörden nie Herr der Lage Verkehrsteilnehmer einzubremsen, es wird möglicherweise schlimme Unfälle geben. Es gibt schon genug Irre, die mit Fahrrad und E-Bike Kreuz und quer durch die Landschaft jagen (.... nicht falsch verstehen, fahre auch Fahrrad ...)! Schon heute fahren die ROLLER BOARDS ohne Kennzeichen auf Radwegen, Bürgersteig und Straße und sind für Ordnungshüter kaum kontrollierbar.


Reiner

30.10.2018 - 13:53 Uhr

Vielleicht sollten wir uns erst mal darüber freuen, dass die Elektromobilität in Deutschland so langsam ankommt. Die Versicherungspflicht damit zu augmentieren, dass diese Fahrzeuge nur von Menschen mit geringen Einkommen bewegt werden halte ich für vollkommenen quatsch! Dann müssten wir auch sämtliche Fahrräder versichern. Die fahren meinst schneller als 20 km/h. Ich glaube, durch einen zügigen Ausbaus von Radwegen und gegenseitiger Rücksicht im Straßenverkehr, bekommen wir gerade in große Städte eine Entlastung hin und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!


Hermann

30.10.2018 - 21:20 Uhr

Hallo Reiner,sie haben recht, auch Fahrräder sollten versichert sein. Die Stimmen dazu werden auch immer lauter! Und das hat seine Gründe. Diese erfährt man, wenn man das Verhalten vieler Radfahrer beobachtet. Hat das Fahrrad ein Kennzeichen, können die Rücksichtslosen endlich zur Kasse gebeten werden. Und genau das trifft uneingeschränkt auch auf die "elektrische Abteilung" zu, die vermehrt den Bürgersteig benutzt - ob nun erlaubt oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit, angefahren zu werden ist weit höher. Und wenn der Fahrer dann nicht versichert ist -na, danke. Und glauben sie wirklich, dass diese paar Fahrzeuge die Umwelt entlasten? Dann glauben sie auch an den Weihnachtsmann oder kennen den Rest der Welt nicht.


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.