In der VW-Affäre um Schmiergelder und Sexpartys auf Firmenkosten fallen im Frühjahr die ersten Entscheidungen der Justiz. Im dem umfangreichen Komplex von zwölf Ermittlungsverfahren seien sechs abgetrennt worden und würden nun einzeln entschieden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Klaus Ziehe, am Dienstag in Braunschweig. Dabei gehe es um die Beschuldigten, die die Behörde eher am Rande des Geschehens sieht. In diesen Fällen sei im Mai oder Juni mit einer Entscheidung über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage zu rechnen. Namen nannte der Behördensprecher nicht. Die Abtrennung diene auch dazu, "die Aktenklarheit zu bewahren", sagte Ziehe. Sie betreffe auch nicht den Kernbereich des Verfahrens, sondern eher diejenigen, die wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue beschuldigt seien, etwa weil sie an Partys auf Firmenkosten teilgenommen haben sollen. Bisher sei aber noch kein Verfahren eingestellt worden. Die Schlüsselfiguren der Affäre, der Ex-Personalchef der VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster, und der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, können dagegen nicht mit kurzfristigen Entscheidungen rechnen. Auch die Ermittlungsverfahren gegen den über den Skandal gestürzten VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz und Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert werden nach derzeitigem Stand wohl nicht abgetrennt. Die VW-Affäre war im Sommer 2005 ins Rollen gekommen, als ein Netz von Tarnfirmen aufgeflogen war, mit deren Hilfe Schuster und Gebauer Geld auf eigene Konten umgeleitet haben sollen, das eigentlich VW zugestanden hätte. Durch solche Manipulationen sowie mit Eigenbelegen abgerechneten Lustreisen und Sexpartys u.a. zur Begünstigung von Betriebsräten ist dem VW-Konzern millionenschwerer Schaden entstanden. (dpa)
VW-Affäre: Erste Entscheidungen im Frühjahr erwartet
Verfahren um Randpersonen sollen bereits im Mai oder Juni abgeschlossen werden