VW-Dieselprozess: Haftbefehl gegen Angeklagten erlassen

06.11.2026 12:42 Uhr | Lesezeit: 2 min
VW Abgas-Skandal Diesel-Skandal
Im vierten größeren Braunschweiger Dieselprozess sind drei frühere VW-Führungskräfte angeklagt.
©Foto: Julian Stratenschulte / dpa / pi

Die juristische Aufarbeitung der VW-Dieselaffäre ist elf Jahre nach Bekanntwerden nicht beendet. Haftbefehle gab es aber schon lange nicht mehr. Der aktuelle Fall hat auch einen anderen Hintergrund.

Im gerade begonnenen Betrugsprozess zum VW-Dieselskandal ist Haftbefehl gegen einen der drei Angeklagten erlassen worden. Der Mann wurde nach dem zweiten Verhandlungstag verhaftet, um die Durchführung des Verfahrens zu sichern, wie das Landgericht Braunschweig mitteilte. Der 66-Jährige habe gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt.

Zum geplanten Prozessauftakt am Montag konnte die Anklage nicht verlesen werden, weil einer der drei Angeklagten aus gesundheitlichen Gründen fehlte. Der Vorsitzende Richter sagte dazu, dass der Betroffene aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend entschuldigt gewesen sei. Zum zweiten Versuch am Donnerstag erschien der Mann in zwar Braunschweig, beschwerte sich aber massiv beim Gericht. 

Beschuldigter geht bei Anklage durch den Gerichtssaal 

Die Verlesung der Anklage verfolgte der Mann gehend im Gerichtssaal. Sitzen oder Liegen bereite ihm zu große Schmerzen, sagte er zur Begründung. Er betonte mehrfach, dass das bevorstehende Verfahren mit etwa 150 Verhandlungstagen eine massive Belastung für ihn sei. Ein Arzt habe ihm mit einem Attest eine Reiseunfähigkeit bescheinigt.

Der Vorsitzende Richter sagte, dass die vorgelegten Papiere das Fehlen des Angeklagten zum Prozessauftakt nicht ausreichend entschuldigen. Er kritisierte den Angeklagten auch dafür, anderen Verfahrensbeteiligten nicht Bescheid gegeben zu haben. Der erste Prozesstag war nach einiger Wartezeit abgebrochen worden.

Vierter größerer Betrugsprozess startet mit Verzögerung

In dem vierten größeren Braunschweiger Betrugsprozess zur VW-Dieselaffäre sind drei frühere Führungskräfte angeklagt. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, die illegale Abschalteinrichtung mitentwickelt zu haben beziehungsweise nicht gegen die Weiterentwicklung der Software eingeschritten zu sein. Für das Verfahren sind etwa 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 geplant.


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