Erst vor gut einem Jahr hatte die Polizei im Rahmen eines groß angelegten Ermittlungsverfahrens einen bisher beispiellosen Fall von Tachomanipulationen aufgedeckt, der seine Kreise von Deutschland über Österreich, die Schweiz, Italien bis nach Bulgarien und Schweden zog (wir berichteten). Unter den knapp 200 Verdächtigen befanden sich zahlreiche Gebrauchtwagenhändler, unter anderem auch aus dem Großraum München.
Nun müssen einige der derzeit 89 Beschuldigten mit einem Strafverfahren rechnen. Die Ermittlungen stehen kurz vor dem Abschluss – im Fall des Hauptbeschuldigten, eines Händlers und Kfz-Sachverständigen, ist die Anklage bereits zugelassen, ihm drohen dreieinhalb Jahre Haft. Die Mehrheit der Verdächtigen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft München nach wie vor Gebrauchtwagenhändler. Die übrigen hätten mit technischem Wissen und Software die Kilometerzähler verändert.
Den Autokäufern soll mit der "kleinen Korrektur" des Wegstreckenzählers ein geringeres Alter der Fahrzeuge vorgegaukelt werden, um einen überhöhten Kaufpreis zu erzielen. Den durchschnittlichen Schaden bezifferte Staatsanwalt Tobias Bauer im Polizeireport des Bayerischen Rundfunks auf etwa 3.000 Euro.
Manipulation in mehr als 100 Fällen
In dem Verfahren wurden rund 1.700 Fahrzeuge überprüft und 384 beschlagnahmt. In mehr als 100 Fällen bestätigten sich Tachomanipulationen. Von einer Bande geht die Staatsanwaltschaft trotz der hohen Zahl der Beschuldigten nicht aus. Zwar seien die beteiligten Händler untereinander bekannt und die Manipulationen "ein offenes Geheimnis", aber von einem Netzwerk wollte Bauer nicht reden. Hinweise auf Absprachen hätten sich nicht ergeben. Die überwiegende Zahl der Beschuldigten sei geständig.
Fälschungen bergen großes Gefahrenpotenzial
Die Zurückschaltung der Wegstreckenzähler erfordere "massive Eingriffe" in die Elektronik der Fahrzeuge. Damit seien erhebliche Gefahren verbunden: Durch die Veränderung der Speicher-Chips können beispielsweise sicherheitsrelevante Daten vernichtet werden, Ausfälle des Antiblockiersystems oder der elektronischen Stabilitätskontrolle können auftreten. Das Dilemma: So einfach, wie heute aufgrund der Elektronik das "Zurückdrehen" des digitalen Tachos ist, so schwierig gestaltet sich der eindeutige Nachweis eines illegalen Eingriffs, auch für Überwachungs- und Sachverständigen-Organisationen, geschweige denn für den Kunden selbst.