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Klick ins aktuelle Heft: „Bastler-Fahrzeug“ und „Schrott-Fahrzeug“

28.06.2006 08:36 Uhr
Schrottfahrzeug
Bastler- oder Schrottfahrzeug? Was muss man seit 1.1.2002 beachten?
© Foto: GW-trends

Aktuelle Rechtsprechung zu „Bastler-“ oder „Schrott-Fahrzeugen“.

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Urteil des Amtsgerichts Zeven

Wird ein Gebrauchtfahrzeug mit dem vertraglichen Hinweis verkauft, es handle sich um ein „Schrott-Auto“, bei dem alle Einzelteile nicht mangelfrei seien, ist dies offensichtlich nicht ernst gemeint, wenn der Zustandsbericht des Fahrzeugs das genaue Gegenteil ergibt. Der Händler muss hier für die Mängel haften. Klicken Sie hier zur Fortsetzung.

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