Wird ein Gebrauchtfahrzeug mit dem vertraglichen Hinweis verkauft, es handle sich um ein „Schrott-Auto“, bei dem alle Einzelteile nicht mangelfrei seien, ist dies offensichtlich nicht ernst gemeint, wenn der Zustandsbericht des Fahrzeugs das genaue Gegenteil ergibt. Der Händler muss hier für die Mängel haften. Klicken Sie hier zur Fortsetzung.
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