Für die Radiogeräte ihrer zum Verkauf bereitstehenden Fahrzeuge müssen Autohändler Rundfunkgebühren zahlen. Mit dem Urteil vom 29. Januar hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz einen Schlussstrich unter die jahrelangen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Landesrundfunkanstalten (LRA), die die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Rechtsfragen vertreten, und dem Verband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gezogen. Klicken Sie auf Rote Kennzeichen oder auf den folgenden Link, um zum ganzen Beitrag zu gelangen. Link: http://www.gw-trends.de/sixcms/detail.php?id=644047 Auf www.gw-trends.de/abo können Sie noch heute Ihr Probeabo bestellen.
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