Auch Hartz-IV-Empfängern steht die staatliche Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro zu. Das hat das Sozialgericht Magdeburg entschieden. Die Abwrackprämie sei eine zweckbestimmte Einnahme, die nicht zur Finanzierung des Unterhalts diene. Sie dürfe allein zum Kauf eines Autos eingesetzt werden, heißt es in der Begründung. Die Anrechnung der Abwrackprämie als einmaliges Einkommen sei daher unzulässig, teilte das Landessozialgericht in Halle am Donnerstag mit. Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Magdeburg. Die Behörden hatten ihre Hartz-IV-Bezüge wegen der Abwrackprämie gekürzt. Der Beschluss vom 19. April ist rechtskräftig. (dpa) (Aktenzeichen: S 16 AS 907/09 ER)
Urteil: Abwrackprämie auch für Hartz-IV-Empfänger

Auch Hartz-IV-Empfängern steht die staatliche Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro zu. Das hat das Sozialgericht Magdeburg entschieden.