Ein schwerer Geländewagen wird nicht nach seinem Gewicht, sondern nach dem Hubraum des Motors versteuert. Das hat jetzt im Fall eines Toyota Landcruiser J8 das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az: 7 K 22/06). Nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline war das Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen zunächst zu den wesentlich günstigeren Gewichts-Konditionen besteuert worden. Dann verlangte das Finanzamt aber den höheren, für einen Pkw gültigen Steuersatz, der nach Hubraum und Schadstoffemission berechnet wird. Dagegen wehrte sich der Fahrzeughalter - ohne Erfolg. Denn nach der seit zwei Jahren gültigen neuen gesetzlichen Regelung hat nach Auffassung der Hamburger Finanzrichter jede Steuerbehörde eigenständig zu entscheiden, ob ein Fahrzeug als Pkw nach Hubraum oder wie ein Lkw nach Gewicht besteuert wird. Den Ausschlag gibt, ob das Fahrzeug vorwiegend zur Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung geeignet ist. (red) Klicken Sie hier zu weiteren Urteilen in unserer Rubrik "Recht & Steuern".
Vorsicht bei Inzahlungnahme von Geländewagen

Schwerer Geländewagen wird nicht nach Gewicht versteuert.