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Was passiert mit der Filter-Förderung?

22.11.2006 16:12 Uhr
Dieselpartikelfilter
Seit langer Zeit ein Streitthema: Die Förderung für die Nachrüstung von Rußfiltern.
© Foto: GW-trends

Die Union ist wegen des Stopps der Dieselfilter-Förderung weiter unter Beschuss.

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Nach dem Stopp der Gesetzgebung über die Steuerförderung der Autonachrüstung mit Diesel-Rußfiltern ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter unter Beschuss geraten. Nach dem Bundesumweltministerium kritisierte auch das rheinland-pfälzische Umweltressort den Aufschub der Entscheidung im Bundestag. Hier zeichne sich „ein Trauerspiel“ ab, erklärte die Mainzer Umweltministerin Margit Conrad (SPD). Die Kompromisse hätten frühzeitig auf dem Tisch gelegen. „Wenn jetzt die Unionsfraktion im Bundestag noch einmal Beratungsbedarf geltend macht, fehlt mir dafür jedes Verständnis“, erklärte sie. „Bezahlen werden diese Hinhaltetaktik neben den Autofahrern die Wirtschaft, vor allem die Hersteller von Dieselrußfiltern sowie die Autowerkstätten. (...) Wir brauchen den Filter konkret zur Bewältigung der Feinstaubproblematik in unseren Städten“, sagte Conrad. Die Unionsfraktion sollte den Länderkollegen folgen und den Weg für die Förderung endlich frei machen. Auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) äußerte sich „empört über die erneute Blockade der Filtertechnik gegen schädlichen Dieselruß“. Er forderte die CDU-Delegierten auf, sich auf ihrem Parteitag am Wochenende in Dresden „gegen die Anti-Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion zur Wehr zu setzen“. Vor ziemlich genau fünf Jahren habe der Bundesrat die Bundesregierung zum ersten Mal aufgefordert, eine steuerliche Förderung von Dieselrußfiltern zu prüfen. „Seitdem dauert das unsägliche Hin und Her zwischen Bund und Ländern an.“ Die Argumentation der Union sei hanebüchen. Die Unionsfraktion hatte am Vorabend mehr Zeit für die Gesetzgebung gefordert und die von der Bundesregierung verlangte Verfahrens-Verkürzung abgelehnt. Damit kann das Gesetz nach Beachtung aller Termine im nächsten Jahr frühestens zum 1. April in Kraft treten. Der kürzlich von Bund und Ländern vereinbarte Kompromiss sieht eine einmalige Förderung von 330 Euro für die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern rückwirkend für den Zeitraum 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer sein Fahrzeug nicht nachrüstet, muss für den Zeitraum 2007 bis 31. Dezember 2010 einen Aufschlag auf die Kfz- Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. (dpa/red)

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