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Kfz-Gewerbe kämpft für Diesel-Nachrüstung: Zugeständnis auf höchster Ebene

14.12.2018 14:04 Uhr
Jürgen Karpinski Andreas Scheuer Wilhelm Hülsdonk
Minister Andreas Scheuer (Mitte) im Gespräch mit den ZDK-Spitzen Jürgen Karpinski (l.) und Wilhelm Hülsdonk.
© Foto: BMVI/Rui Cardoso

In einem Spitzengespräch mit der ZDK-Führung hat Verkehrsminister Andreas Scheuer bekräftigt, dass die Kriterien für die Hardware-Nachrüstung älterer Dieselautos noch in diesem Jahr definiert werden.

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Noch in diesem Jahr sollen die Kriterien für die Hardware-Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge definiert werden. Das hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gegenüber ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk am Donnerstag in einem persönlichen Gespräch bekräftigt. Die ZDK-Spitzenvertreter begrüßten laut Verbandsmitteilung diese Initiative als Teil des Konzepts für saubere Luft in den Städten.

Im Gespräch wiesen Karpinski und Hülsdonk noch einmal auf die Bedeutung der Motorumbauten für das Kfz-Gewerbe hin. Ein verbindlicher Rechtsrahmen sei unabdingbar, um Euro-5-Diesel in Privatbesitz sowie in den Beständen des Handels umweltverträglicher gemacht und im Wert stabilisiert werden können, hieß es. Man habe Signale von zahlreichen Händler erhalten, dass gegebenenfalls für die Hardware-Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen eigene Mittel aufgebracht werden könnten.

Scheuer zeigte Verständnis für die Situation des mittelständischen Kraftfahrzeuggewerbes und betonte, dass mit der anstehenden Nachrüst-Regelung ein weiterer Weg zur Lösung der beschriebenen Problemlage geebnet werde.

Bundesrat macht Druck

Unterdessen haben die Länder die Bundesregierung in der Dieselkrise aufgefordert, geplante Ausnahmen von Fahrverboten konkreter zu regeln. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin eine entsprechende Stellungnahme. Den Plänen der Bundesregierung zufolge soll festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden – falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Das gilt zum Beispiel, wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Der Bundesrat forderte, diese Fahrzeuge müssten klar definiert werden. Die Regierung solle eine entsprechende Liste vorlegen.

Die Länderkammer äußerte außerdem "erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken" gegen eine von der Bundesregierung geplante automatisierte Nummernschild-Erfassung bei der Kontrolle von Fahrverboten. Eine automatisierte Kennzeichenerfassung greife in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn die erfassten Daten nicht unverzüglich wieder gelöscht würden, heißt es in einer Stellungnahme. Die Regelung erfasse unterschieds- und anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich innerhalb beschränkter Zonen bewegten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde abgelehnt, er ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Verkehrsminister Scheuer hatte Kritik bereits zurückgewiesen. Der Bund wolle keine "Massenüberwachung" der Autofahrer. Es gehe um nachhaltige Lösungen, die die Luft besser machten und die Mobilität der Bürger erhielten. Auch die Bundes-Datenschutzbeauftragte habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. (tm/dpa)

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KOMMENTARE


Thom

14.12.2018 - 21:29 Uhr

Schmierentheater auf höchster Ebene.für was steht der ZDK noch ?


Erwin Tischler

14.12.2018 - 22:19 Uhr

Es geht darum dass alle PKW mit Betrugssoftware nach dem Update auch noch mit einer Hardware-Lösung nachgerüstet werden, Harnstoff-Einspritzung ( Add Blue ) und SCR-Kat, damit sie den Angaben im Verkaufsprospekt entsprechen - um nicht mehr und nicht weniger. Es hat lange gedauert, bis der Verkehrsminister das endlich zu mindest verstanden - ob er das auch eingesehen hat, wissen wir bis heute nicht. Die Automobil-Industrie sollte das freiwillig machen - die Bemühungen des Kfz-Handels und Handwerks wirken da eher wie Lobby-Arbeit, denn schließlich können sie damit ihre Werkstätten auslasten. Ein positiver Nebeneffekt zwar, aber nicht der Beweggrund für die Politik. Es geht auch darum, dass alle Geschädigten gleich behandelt werden, nicht nur die in den Ballungs-gebieten. Denn auch die auf dem Lande müssen ihren alten Diesel irgendwann mal verkaufen, oder?


Kurbelwellenfan

14.12.2018 - 22:35 Uhr

Es ist lobenswert, wenn sich die beiden Präsidenten des ZDK mit dem Verkehrsminister vor die Kamera stellen und nochmals auf die Nachrüstung von Diesel-PKW verweisen. Bisher haben sich die Hersteller strikt geweigert auf diesem Feld mitzumachen. Ein Herr Scheuer soll auch nicht glauben, dass er da etwas fördern kann. Die Spitzen der Deutschen Autohersteller verhandeln direkt mit Herrn Trump. Welche Rolle spielt da noch ein deutscher Verkehrsminister, der rechtlich nichts in der Hand hat. Nun kommt aktuell noch das neueste EUGH-Urteil dazu, das die Lockerung der Stickoxyd-Grenzwerte für Euro-6-Diesel nach der Einführung neuer Abgastests für unzulässig erklärt. Damit ist imagemässig die Nachrüstung tot. Wenn schon nicht mal mehr sicher ist, ob überhaupt Euro-6-Diesel "geschont" werden, wer will da noch über die Nachrüstung von Euro-5-Dieseln reden. Ideologen und ein eine linksgrüne Phalanx wollen den Diesel töten. Da nützt ein Pressetermin mit einem Verkehrsminister wenig bis gar nichts! Der Hebel muss in Wahlen angesetzt werden.


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