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Private E-Auto-Ladesäulen: Scheuer verlangt eine Milliarde Euro

01.04.2019 08:57 Uhr
Private E-Auto-Ladesäulen: Scheuer verlangt eine Milliarde Euro
Der Bundesverkehrsminister will die Verbreitung von E-Autos vorantreiben.
© Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

Der Verkehrsminister steht unter Druck, etwas für den Klimaschutz zu tun. Er will die Verbreitung von E-Autos durch mehr Ladesäulen vorantreiben. Ob der Finanzminister dafür mehr Geld herausrückt?

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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will den Anteil von Elektroautos durch ein Förderprogramm für private Ladestationen erhöhen - und fordert dazu für den Haushalt 2020 eine Milliarde Euro zusätzlich. "Wir wollen für die Bürger Ladepunkte und deren Einbau in der eigenen Garage zur Hälfte fördern. Dafür brauchen wir sofort eine Milliarde Euro. Das muss sich im Bundeshaushalt abbilden", sagte er der 'Bild am Sonntag'. Laut Ministerium laden die Besitzer ihr E-Auto zwischen 75 und 85 Prozent zu Hause oder am Arbeitsplatz. Deshalb soll der Staat beim Ausbau privater und gewerblicher Ladestationen bis zu 50 Prozent der Kosten übernehmen.

Bisher ist ein großes Hemmnis für einen Durchbruch von E-Autos, dass es keine flächendeckende Infrastruktur an Ladesäulen gibt. Massiv mehr E-Autos sind wichtig, damit Deutschland seine Klimaziele im Verkehr 2030 erreichen kann. Scheuer hatte am Freitag als erste Maßnahme zum Klimaschutz ein Gesetzespaket für die Ladeinfrastruktur angekündigt.

Die Grünen und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßten Scheuers Ankündigung, verlangten aber weitere Schritte. Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte: "Noch wichtiger als eine Förderung wäre, wenn die Bundesregierung endlich bürokratische Hemmnisse für Ladesäulen in Tiefgaragen und Parkplätzen beseitigt. Bauminister (Horst) Seehofer ist bis heute nicht in der Lage, entsprechende EU-Vorgaben umzusetzen, die Mindestzahlen an Ladesäulen auf Parkplätzen vorsehen."

Miet- und Wohnungseigentumsrecht müsse angepasst werden

Der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, forderte: "Damit die in Aussicht gestellten Fördergelder auch wirklich fließen können, muss sichergestellt werden, dass jeder Mieter und Wohnungseigentümer eine Ladesäule einbauen kann, wenn er es möchte und die Finanzierung sicherstellt. Hier muss Bundesministerin (Katarina) Barley endlich tätig werden: Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht muss jetzt angepasst werden."

"Der Einbau von Ladesäulen darf nicht an komplizierten Regelungen im Eigentumsrecht scheitern", sagte die Bundesjustizministerin am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Elektromobilität werde erst durch eine flächendeckende Versorgung mit Lademöglichkeiten attraktiv, so Barley. "Dafür brauchen wir die nötige Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, auch und gerade in privaten Wohngebäuden." Das Justizministerium werde gesetzliche Regelungen für den Einbau von Ladestationen schaffen. Wer sich für ein E-Auto entscheide, brauche auch beim Thema Lademöglichkeit Klarheit und Rechtssicherheit.

Grünen: Kein zusätzliches Geld nötig

Nach Ansicht der Grünen bräuchte Scheuer für seine Initiative auch kein zusätzliches Geld. "Es gibt im Verkehrshaushalt genug Möglichkeiten, neue unsinnige Autobahnen oder teure ÖPP-Projekte zu streichen und das eingesparte Geld für die Förderung von Ladestationen umzuschichten", sagte der haushaltspolitische Sprecher Sven-Christian Kindler. ÖPP-Projekte sind Kooperationen von Privatunternehmen und Staat; in der Regel werden sie privat finanziert, der Staat zahlt für die Nutzung.

Laut BDEW gab es Ende 2018 insgesamt über 16.100 Ladepunkte in Deutschland - davon zwölf Prozent Schnelllader. Das Wirtschaftsministerium sprach von bundesweit etwa 8.000 öffentlichen Ladesäulen. Die Branche kämpfte zuletzt mit einer auf den ersten Blick unscheinbaren Regeländerung: Ende März lief eine Übergangsfrist ab - seit dem 1. April müssen die Ladesäulen formal dem Eichrecht entsprechen. Das Problem soll zunächst mit einer Umrüstfrist gelöst werden. Unklar ist auch, wie viele dieser Säulen nicht messrechtskonform sind. (dpa)

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