Millionen Fahrzeuge erreichen in Europa jedes Jahr das Ende ihrer Lebensdauer. Die in ihnen enthaltenen Rohstoffe wie Stahl, Aluminium, Kupfer und andere seltene Metalle werden immer wertvoller. Die EU betrachtet diese deswegen zunehmend als Rohstoffquelle und versucht, die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Mit der geplanten EU-Altautoverordnung wird deshalb erstmals der komplette Lebenszyklus eines Fahrzeuges abgedeckt - von der Produktion bis zur Verwertung. Hersteller sollen schon bei der Fertigung höhere Anteile wiederverwertbarer Materialien verwenden und auf leicht demontierbare Bauteile achten.
Klare Vorschriften
Zu den wichtigsten Änderungen, die am 13. August in Kraft getreten sind und deren Anwendung am 1. September 2028 beginnt, gehören:
Strengere Nachweise beim Fahrzeugverkauf. Künftig könnte es eines Nachweises bedürfen, dass es sich um einen Gebrauchtwagen und nicht um ein Schrottfahrzeug handelt. HU-Bescheinigungen oder Gutachten unabhängiger Sachverständiger sollen illegale Exporte eindämmen.
Verbindliche Wiederverwertungsquoten. Durch die Verpflichtung der Hersteller, entsprechende Materialien zu verbauen, steigt die Bedeutung professioneller Verwertungsbetriebe.
Fahrzeuge werden recyclingfreundlicher. Neue Modelle sollen so konstruiert werden, dass Batterien, Elektronik oder Motoren einfacher ausgebaut werden können, was den Ressourcenverbrauch senkt.
Herausforderung E-Mobilität
Besonders interessant für die Kreislaufwirtschaft sind Elektrofahrzeuge. Ihre Hochvolt-Batterien enthalten besonders wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Nickel oder Kobalt, die sogenannten seltenen Erden. Moderne Recyclingverfahren ermöglichen bereits heute die Wiedergewinnung vieler dieser Materialien. Für Autoverwerter bedeutet dies höhere Anforderungen an Sicherheit, Lagerung und Technik. Gleichzeitig entsteht ein ganz neuer Markt rund um die Aufbereitung und Wiederverwendung von Fahrzeugakkus.
Chancen für Fahrzeugbesitzer
Wer sein Altauto verschrotten möchte, sollte dessen Wert nicht unterschätzen. Idealerweise überlässt der Halter sein Fahrzeug einem zertifizierten Verwertungsbetrieb unter Bereithaltung aller Papiere und einer aktuellen Hauptuntersuchung. Vor Ort sollte man den Restwert von Ersatzteilen prüfen lassen. Nach erfolgter Verwertung empfiehlt es sich, die Verwertungsnachweise aufzubewahren. Wer sein Fahrzeug so fachgerecht entsorgen lässt, leistet nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern kann unter Umständen auch finanziell profitieren.