Vorgeschlagen zur neuen Altautoverordnung sind die Schwerpunkte Reparierbarkeit und Kreislaufwirtschaft. Im Einklang mit den übergeordneten Zielen der EU im Bereich Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft führen die Änderungen des Parlaments deshalb neue Verpflichtungen für Fahrzeughersteller und nationale Behörden ein, insbesondere:
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Die einfache Entnahme von hochwertigen Teilen und Komponenten, um deren Ersatz, Wiederverwendung, Recycling, Wiederaufarbeitung oder Aufbereitung zu erleichtern – etwa durch den Zugang zu notwendigen Softwaredokumentationen, Updates und Diagnosewerkzeugen.
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Eine erweiterte Verantwortung der Fahrzeughersteller zur Übernahme der Kosten für die Sammlung und Behandlung ihrer Fahrzeuge.
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Häufigere Inspektionen von Einrichtungen, die an der Behandlung von Altfahrzeugen beteiligt sind.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensdauer von Fahrzeugen zu verlängern, Reparaturen zu erleichtern und eine vorzeitige Verschrottung aufgrund unklarer Definitionen der Irreparabilität zu verhindern.
"Klarheit für Versicherer"
Die Position des Parlaments schafft nach Ansicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) auch eine "dringend benötigte Klarheit für den Versicherungssektor". Laut Parlamentsvorschlag würden aus Sicht des GDV "die neuen Regeln zur Einstufung eines Fahrzeugs als ,Altfahrzeug' ausschließlich für Fahrzeuge gelten, die für den Export bestimmt sind, und diese Einstufung soll durch die nationalen Behörden erfolgen".
Das nimmt nach GDV-Einschätzung vielen Versicherern die Sorge vor neuen bürokratischen Hürden: "In der Version des Parlaments unterliegen unfallbeschädigte Fahrzeuge innerhalb der EU keiner umfangreichen Klassifizierung oder Prüfpflicht durch Versicherungen oder Fahrzeughalter", was "ein zentrales Anliegen der Branche" sei, führt der GDV dazu aus. Gleichzeitig beziehe die Verordnung "klar Stellung gegen illegale Exporte und das Verschwinden von Fahrzeugen".