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EU-Altfahrzeugverordnung: Politik will "High-Quality-Recycling" als neue Schlüsseltechnologie

23.06.2025 07:25 Uhr | Lesezeit: 5 min
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Mit der Batterie- und künftig auch der Altautoverordnung sieht der TÜV-Verband die EU in der Rolle des weltweiten Vorreiters bei der Ressourcenschonung im Fahrzeugsektor. 
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Der TÜV-Verband begrüßt die in der vergangenen Woche im Rat der Europäischen Union erzielte politische Einigung zur Neufassung der EU-Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV Directive). Damit setzt die EU aus Sicht des TÜV-Verbands "ein starkes Zeichen" und übernimmt international eine "Vorreiterrolle beim Recycling und dem Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft".

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Angesichts knapper werdender Ressourcen sei der politische Vorstoß der EU auch ein "wichtiger Schritt für den Umwelt- und Wirtschaftsstandort Europa". Kreislaufwirtschaft bei Fahrzeugen funktioniert nach Ansicht von Robin Zalwert, Referent für nachhaltige Mobilität beim TÜV-Verband nämlich nur dann, wenn Umweltziele mit technischer Machbarkeit Hand in Hand gingen. Besonders beim geplanten Digital Circularity Vehicle Pass müssten deshalb "Interoperabilität, Datenqualität und Fälschungssicherheit gewährleistet sein".

Recycling schon bei Kfz-Modellplanung berücksichtigen!

Ein zentrales Ziel der neuen Verordnung sei es, bereits beim Fahrzeugdesign das spätere Recycling mitzudenken – ein Ansatz, der bisher oft gefehlt habe. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, den Einsatz von Rezyklaten – also bereits recycelten Materialien, insbesondere Kunststoffen – schrittweise zu erhöhen.

Gleiche Anforderungen für Rezyklate wie für Neuteile

Mit diesen Vorgaben setzt die EU klare Anreize für eine Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugsektor. Zugleich stärkt das Regelwerk gezielt Innovationen im High-Quality-Recycling – einer Schlüsseltechnologie, mit der Wertstoffe in Originalqualität zurückgewonnen und erneut industriell genutzt werden können. "Damit Rezyklate im Markt dauerhaft Akzeptanz finden, müssen für sie dieselben Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen gelten wie für Neuware", sagt Zalwert.

Ein "Zweiklassensystem" aus hochwertigen Neumaterialien und minderwertigen Rezyklaten dürfe nicht entstehen. Unabhängige Materialprüfungen durch Dritte sollen gewährleisten, dass recycelte Stoffe die gleichen Standards erfüllen wie Primärmaterialien – "und schaffen so das nötige Vertrauen bei Industrie und Verbraucher:innen".

EU mit Batterie- und Altautoverordnung künftig globaler Vorreiter

Gemeinsam mit der bereits verabschiedeten EU-Batterieverordnung, die ab 2027 verbindliche Recyclingquoten für kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel und Blei festlegt, hebt die ELV-Verordnung die Kreislaufwirtschaft in der Automobilindustrie auf ein neues Level. Beide Regelwerke bilden das Fundament für einen zukunftsfähigen und ressourcenschonenden Fahrzeugsektor – mit der EU in der Rolle des weltweiten Vorreiters.

Was bleibt dringend zu tun?

Aus Sicht des TÜV-Verbands besteht insbesondere in folgenden Bereichen noch technischer Handlungsbedarf:

  • Rezyklateinsatz: Für recycelte Kunststoffe, Metalle und kritische Rohstoffe braucht es standardisierte Prüfverfahren zur Qualitätssicherung, Herkunfts- und Mengenverifikation.
  • Digitaler Fahrzeugpass: Die Einführung maschinenlesbarer, manipulationssicherer Fahrzeugdaten stellt neue Anforderungen an Datenstrukturen, Schnittstellen und die Prüfung von Echtheit.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung: Der sichere und nachvollziehbare Rückbau von Komponenten – z. B. Batterien oder sicherheitsrelevanten Bauteilen – verlangt nach klaren Prüf- und Rückverfolgbarkeitsregeln.

Gerade in geopolitisch herausfordernden Zeiten gewinne auch ein anderer Punkt an Gewicht: Die neue Verordnung stärkt Europas strategische Ressourcenunabhängigkeit. Zalwert dazu: "Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft reduziert nicht nur Emissionen und den umweltschädigenden Abbau von Ressourcen, sondern macht Europa auch unabhängiger von kritischen Importen, etwa bei seltenen Erden oder Batterierohstoffen."

Direktiven bei Fahrzeugexporten

Ein weiterer zentraler Baustein für mehr Nachhaltigkeit ist die Kopplung von Fahrzeugexporten an eine technische Überprüfung nach der EU-Richtlinie 2014/45/EU (PTI-Richtlinie). Sie stellt sicher, dass keine verkehrsuntauglichen Fahrzeuge mehr aus der EU exportiert werden dürfen – ein Gewinn für Luftqualität, Verkehrssicherheit und den Schutz der Menschen in den Empfängerländern. Der TÜV-Verband fordert zudem die Integration aktueller HU-Daten in den Circularity Vehicle Pass.

Mit Blick auf die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, EU-Parlament und Kommission bietet der TÜV-Verband seine technische Unterstützung an. Auch die TÜV-Organisationen bringen sich aktiv ein – etwa durch die Entwicklung eines Konformitätsbewertungsprogramms im Rahmen der Global Battery Alliance, das die Aussagekraft des digitalen Passes stärkt und seine Umsetzung beschleunigen soll. Ziel müsse es sein, ambitionierte Nachhaltigkeitsziele durch verlässliche und prüfbare Standards abzusichern – im Sinne von Verbraucherschutz, Umweltverträglichkeit und Innovationsförderung.

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