Deutsche Versicherer überzeugt: "Zinsanhebung ist folgerichtig"

15.06.2026 06:07 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Die EZB-Leitzins-Erhöhung vom vergangenen Donnerstag verteuert auch betriebliche Kredite für die Kfz- und Schadenbranche. 
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen in der Eurozone am 11. Juni 2026 wie erwartet erhöht. Dadurch steigt der Einlagensatz von 2,0 auf 2,25 Prozent. Ziel der Zinserhöhung seitens der EZB ist es, die infolge des Iran-Kriegs gestiegene Inflation einzudämmen. Kredite für K&L-Fachbetriebe, Autohäuser und Freie Werkstätten werden damit teurer, für Geldanlagen dagegen gibt es geringfügig höhere Zinsen.

Die Anhebung der Leitzinsen im Euroraum um 25 Basispunkte ist die erste Zinserhöhung seit knapp drei Jahren. 

Durch den Beschluss des EZB-Rats verändern sich die drei maßgeblichen Zinsätze wie folgt: 
  • Hauptrefinanzierungssatz: Steigt auf 2,40 Prozent.
  • Einlagensatz: Erhöht sich von 2,00 auf 2,25 Prozent.
  • Spitzenrefinanzierungssatz: Liegt nun bei 2,65 Prozent.
Gründe für die Zinswende
  1. Inflationsdruck durch Nahost-Konflikt: Als Hauptursache für den jüngsten Preisschub gilt ein massiver Ölpreisschock infolge des Iran-Kriegs.
  2. Verfehlte Teuerungsziele: Im März 2026 kletterte die Inflationsrate bereits auf 3,2 Prozent. Sie liegt damit deutlich über dem mittelfristigen Stabilitätsziel der EZB von 2,0 Prozent. 
  3. Anpassung der Wirtschaftsprognosen: Für das Gesamtjahr 2026 hob die EZB ihre Inflationserwartung von zuvor 2,6 Prozent auf nun 3,0 Prozent an. Gleichzeitig wurde die Wachstumsprognose für die Eurozone leicht auf 0,8 Prozent nach unten korrigiert.

GDV-Statement von Jörg Asmussen

Die Reaktion der Deutschen Versicherer fasste Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, wie folgt zusammen:

"Die Zinsanhebung ist angesichts einer Inflation von zuletzt 3,2 Prozent im Euroraum und einer Kerninflation von 2,5 Prozent folgerichtig. Die EZB muss handeln, bevor sich der Preisdruck von den Energiepreisen auf andere Bereiche der Wirtschaft ausweitet. Sie kann es sich nicht leisten, erneut hinter der Inflationsdynamik zurückzubleiben.

Bei einem Angebotsschock wie dem Irankrieg bleibt der geldpolitische Spielraum jedoch begrenzt. Zinspolitik dämpft Nachfrage, beseitigt aber nicht den Angebotsschock selbst und damit nicht die eigentliche Inflationsursache. Im Vordergrund der Entscheidung steht deshalb weniger die unmittelbare Bekämpfung des Energiepreisschocks als die Verhinderung von Zweitrundeneffekten und die Wahrung der geldpolitischen Glaubwürdigkeit."

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