Proportionalität: Bafin gibt Versicherern eine frühe Orientierung

15.06.2026 06:04 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin.
© Foto: Bafin/Matthias Sandmann

Auf der Regulierungskonferenz des GDV hat Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens ein Vorantragsverfahren für Proportionalitätsmaßnahmen angekündigt, die durch den Solvency-II-Review ermöglicht werden. Zudem will die Finanzaufsicht mit neuen aufsichtlichen Veröffentlichungen den Unternehmen mehr Orientierung bieten.

Beim Solvency-II-Review habe sich die Bafin durchaus mit Erfolg für mehr Proportionalität eingesetzt, resümierte Julia Wiens am vergangenen Donnerstag bei der Konferenz des Gesamtverbands der Versicherer. So sei es vielen Versicherern künftig möglich, bestimmte regulatorische Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Maßgeblich dafür sei ihre Einstufung in eine von drei möglichen Kategorien durch die Aufsicht. Diese Kategorien bestimmen unter anderem, wie viele Proportionalitätsmaßnahmen die Unternehmen nutzen können.

Die Exekutivdirektorin kündigte an, dass die Bafin Versicherern ab Anfang August ein Voranzeige- und Vorantragsverfahren anbieten werde. Unternehmen könnten auf diesem Wege eine erste Einschätzung der Bafin erhalten, in welche der drei Kategorien sie voraussichtlich eingestuft würden. "Nutzen Sie diese Möglichkeit", appellierte Wiens an die Unternehmen. Die Finanzaufsicht plane zudem, im Juli eine Aufsichtsmitteilung zu diesem Thema zu veröffentlichen, für Mitte Juli sei eine Informationsveranstaltung vorgesehen.

Aufsichtliche Veröffentlichungen geplant

Neben aktuellen regulatorischen Entwicklungen erläuterte Wiens in Berlin auch, wie die Bafin die Wohlverhaltensaufsicht über Schaden-/Unfallversicherer weiter ausbaue. Eine repräsentative Bafin-Abfrage habe gezeigt, dass Schaden-/Unfallversicherer ihre Prämien teilweise in erheblichem Ausmaß differenzierten, etwa in der Kfz-Versicherung.

Kritischer Blick auf Prämienerhöhungen bei Kfz-Versicherungen

Eine besonders kritische Form der Preisdifferenzierung sei das Price-Walking, erklärte Wiens, also wiederholte, nicht risikobasierte Prämienerhöhungen. Diese Art der Preisdifferenzierung könne besonders vulnerable Gruppen betreffen, erläuterte sie. "Versicherer müssen solche kritischen Preisdifferenzierungspraktiken eindämmen", forderte die Exekutivdirektorin. Dafür bräuchten sie eine gute Governance im Tarifierungsprozess und im Produktfreigabeverfahren.

Wiens kündigte an, dass die Bafin ihren konkreten Ansatz in der Wohlverhaltensaufsicht über Schaden-/Unfallversicherer in einer aufsichtlichen Veröffentlichung darlegen werde.

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