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E-Scooter: Leihgeräte führen kaum zu weniger Autofahrten

19.08.2020 16:55 Uhr
E-Scooter: Leihgeräte führen kaum zu weniger Autofahrten
Egal, ob E-Scooter gekauft oder lediglich als Leihgerät genutzt werden, empfiehlt der ADAC dringend das Tragen eines Helms. Der sollte auch korrekt fixiert werden, damit er bei einem Sturz oder einem Crash auch seine volle Schutzwirkung entfalten kann.
© Foto: ADAC Presse

Ein Jahr nach der Zulassung von E-Scootern in Deutschland sieht der Mobilitätsclub ADAC durch die neuen Fahrgeräte keine nachhaltige Entlastung von Umwelt und Verkehr in deutschen Städten.

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Nach Beobachtungen des Clubs werden die meisten E-Scooter als Leihmodelle genutzt. "Sie ersetzen in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln" lautet die weitere, recht nüchtern ausgefallene Analyse. Die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge sind seit 15. Juni 2019 auf den Straßen in Deutschland zugelassen.

Modelle zum Kauf für ÖPNV-Pendler geeignet

Chancen für einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Städten sieht der ADAC in erster Linie in Modellen zum Kauf: "Pendler können solche Modelle für den Weg zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle nutzen, in S- und U-Bahn mitnehmen und am Zielort die sogenannte ,letzte Meile‘ zum Arbeitsplatz oder nach Hause zurücklegen." Damit würden sich dann auch längere Pendelstrecken ohne Wartezeiten durch die Suche nach einem Leihmodell zurücklegen lassen. Dagegen sei der Einsatzbereich von Leih-Scootern häufig lediglich auf Innenstadtgebiete beschränkt.

Nach einer Auswertung des ADAC dürfen E-Scooter in vielen Fällen im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Viele Verkehrsverbünde würden sich an der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen orientieren, wonach die Mitnahme klappbarer Modelle erlaubt ist. Bei nicht klappbaren Geräten seien die Regeln in deutschen Landeshauptstädten allerdings uneinheitlich: "Teilweise sind nicht-klappbare E-Scooter im ÖPNV ganz verboten, teilweise nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Verkehrsmitteln."

Helm nutzen und verschließen

Aufgrund der uneinheitlichen Regeln zur Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV sollten sich Verbraucher vor einem Kauf über die Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund vor Ort informieren, empfiehlt der Club dringend.

Für die Nutzung von E-Scootern besteht zudem keine gesetzliche Helmpflicht. Dennoch rät der ADAC, E-Scooter immer nur mit einem Helm zu nutzen. Auswertungen der ADAC Unfallforschung zeigen, dass Helme im Ernstfall Leben retten können – wenn sie richtig getragen werden. Häufigste Fehler seien ein zu loses Gurtband oder dass der Helm hinten nicht richtig verschlossen wird. (bs)

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