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GDV: Haftpflichtschutz für unversicherte ukrainische Pkw

14.03.2022 04:53 Uhr | Lesezeit: 2 min
GDV: Haftpflichtschutz für unversicherte ukrainische Pkw
Staus ukrainischer Flüchtlings-Fahrzeuge vor den Grenzen: Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt.
© Foto: GDV/pic­ture alliance, AP Kuni­hiko Miura

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat für seine Kfz-Assekuranzen Haftpflichtschutz für unversicherte ukrainische Pkw bei Fahrten in Deutschland zugesagt.

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In dem unsäglichen Krieg mit Russland kam vergangene Woche wenigstens von den deutschen Kfz-Versicherern eine positive Nachricht für Ukraine-Flüchtlinge, die es mit ihren Fahrzeugen bereits bis zu uns geschafft haben: Sollte es zu Kraft-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw bei uns kommen, gewähren die Kfz-Assekuranzen trotzdem Deckungsschutz – und schaffen damit gleichzeitig eine Rechtsgrundlage für ukrainische Bürger:innen, auf deutschen Straßen fahren zu können.

Ausnahmeregelung aufgrund Flucht

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen wörtlich: "In dieser humanitären Notlage wollen wir dazu beitragen, dass ukrainische Flüchtende sich auf das Essentielle konzentrieren können. Schäden, die von unversicherten ukrainischen Pkw verursacht werden, werden daher von den in Deutschland tätigen Versicherern getragen." Den deutschen Versicherern sei bewußt, dass unter den mit Pkw nach Deutschland Geflüchteten auch Fahrzeuge sein werden, die aufgrund der Notlage nicht über eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen – etwa die "Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr", besser bekannt als "Grüne Karte", oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt.

Schadenregulierung über das Büro Grüne Karte

"Es ist wichtig, dass wir den Flüchtenden in dieser schrecklichen Situation ein wenig helfen können", sagt Asmussen. Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden.

Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. (kaf)

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