Laut Presseberichten stellen die deutschen Assekuranzen ihren Kunden ab sofort Daten über eventuelle Einträge im "Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS) zur Verfügung. Den Stein ins Rollen gebracht hatte Bettina Sokol: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen drohte in NRW ansässigen Gesellschaften mit Bußgeldern, falls diese ihre Kunden nicht über gespeicherte HIS-Informationen in Kenntnis setzen – erfolgreich. Nachdem sich mehrere Versicherer dazu bereit erklärten und eine Assekuranz die HIS-Nutzung komplett einstellte, empfahl der GDV jetzt seinen Mitgliedern, Policen-Inhaber bundesweit über entsprechende Meldungen zu informieren. Eine Pflicht kann der Branchenverband aus kartellrechtlichen Gründen nicht erlassen. Will der Versicherungsnehmer es genauer wissen, kann er also nachhaken und Falscheinträge korrigieren lassen. Bisher erfuhren Kunden nicht, ob und welche Informationen über sie angelegt wurden. Internes "Frühwarnsystem" Im HIS – auch unter dem früheren Namen "Uni-Wagnis" bekannt - sind rund 9,5 Millionen personenbezogener Daten gespeichert. Die Datenbank dokumentiert über einen Zeitraum von fünf Jahren Betrugsfälle, gehäufte und undurchsichtige Schadenmeldungen, Doppelversicherungen oder Erschwerniszuschläge – zum Beispiel Informationen über die Ablehnung einer beantragten Lebensversicherungspolice aus gesundheitlichen Gründen. Andere Gesellschaften der selben Sparte konnten mit dem Hilfsmittel bei einem Anfangsverdacht Name und Anschrift oder das Kfz-Kennzeichen abgleichen. "Querverweise" zwischen Kfz, Unfall, Rechtsschutz, Sach, Leben, Transport oder Haftpflicht sind laut GDV nicht vorgesehen: Wer als klagefreudig bekannt ist, braucht sich also beim Abschluss einer Altersabsicherung keine Sorgen zu machen. Die meisten Warnmeldungen im HIS kommen mit rund einer Million pro Jahr von den Kfz-Versicherern, gefolgt von Leben (750.000), Rechtsschutz (36.000), Haftpflicht (15.000), Hausrat/Industrie-Feuerversicherung (2.000) und Unfall (500). Transportversicherer melden nur 50 Betrugsfälle pro Jahr, private Krankenversicherungen nehmen überhaupt nicht teil. Bis 2011 umfangreiche Änderungen nötig Das bisherige Verfahren der GDV-internen Datenbank genügte den Anforderungen der Datenschützer nicht. Das "geschäftsmäßige Erheben, Speichern oder Verändern personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien, dem Adresshandel oder der Markt- und Meinungsforschung dient" ist laut Gesetz an zwei Bedingungen gebunden: Der Betroffene hat kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss seiner persönlichen Daten oder die Informationen stammen aus allgemein zugänglichen Quellen. Bis Mitte 2011 müssen die HIS-Standards dem §29 Bundesdatenschutzgesetz angepasst werden. (kt)
GDV: Mehr Offenheit bei den Assekuranzen
Ab April 2009 sollen Versicherungsnehmer deutschlandweit Auskunft über eventuelle Einträge bei der GDV-Malus-Datenbank erhalten.