Gesetzeslücke geschlossen: Punktehandel wird sanktioniert

22.06.2026 10:42 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Der Gesetzgeber zieht die Schlinge enger: Wer ab 1. Juli geblitzt wird und drohende Punkte an eine andere Person "abgibt", dem (und auch der weiteren Person) drohen Strafen bis zu 30.000 Euro. Zudem wird die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten (OWI's) von drei auf sechs Monate verdoppelt. 
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Wer an einem "Deal" mit Flensburg-Punkten beteiligt ist oder sich eine "Ersatzperson" zunutze macht, um drohenden Sanktionen zu entgehen, muss künftig mit scharfen Sanktionen rechnen.

Die bisherige Gesetzeslücke wird nun geschlossen: Zum 1. Juli tritt die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Damit ist es in Zukunft verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der ADAC hat sich seit vielen Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt und begrüßt den Schritt als wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.

Auch "Scancars" treten auf den Plan

Die StVG-Novelle enthält darüber hinaus eine gesetzliche Grundlage für eine weitgehend automatisierte Überwachung von Parkverstößen im ruhenden Verkehr durch sogenannte Scancars. Damit sollen sowohl Schwarzparker (Parken ohne entsprechende Berechtigung) als auch Falschparker (Parken im Haltverbot) erfasst werden können. Ob und in welchem Umfang sich diese Technik in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten. Aus Sicht des ADAC können Scancars Kommunen und Gemeinden zwar bei der Ahndung von Parkverstößen unterstützen, sie sind jedoch keine flächendeckende Lösung und lösen nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem.

Verjährungsfrist wird verdoppelt

Für Verbraucher wird auch eine weitere Änderung relevant: Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von drei auf sechs Monate verlängert. Konkret bedeutet das, dass Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß deutlich länger als bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen.

Digitaler Führerschein rückt näher

Außerdem schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für den digitalen Führerschein. Dieser soll im Laufe des Jahres über eine Smartphone-App zur Verfügung stehen, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt weiterhin uneingeschränkt gültig.

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