Der Führerschein soll künftig auch auf dem Smartphone als Nachweis einer Fahrerlaubnis genügen. Der Bundestag befasste sich in erster Lesung mit einem entsprechenden schwarz-roten Gesetzesentwurf, der eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorsieht. Der Besitz eines gültigen Kartenführerscheins wäre dabei weiter vorausgesetzt – etwa bei Polizeikontrollen würde aber auch die digitale Variante ausreichen.
Möglich werden soll das nach Plänen der Bundesregierung zum Jahreswechsel. Laut früheren Aussagen von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) wird der 2. Januar 2027 als Starttermin für die sogenannte digitale Brieftasche angepeilt. Deutschland käme damit einer EU-Verordnung nach, die alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bis 2027 zumindest eine staatliche Ausweis-Anwendung bereitzustellen.
Die zuständigen Ausschüsse des Bundestags beraten jetzt über Änderungen am Gesetzentwurf, ehe abschließend darüber abgestimmt wird.
Bundesrat wünscht härteres Vorgehen gegen Blitzerapps
Auch die Länder müssen dem Entwurf noch zustimmen. In der Stellungnahme des Bundesrats sprachen sie sich für eine weitere Änderung aus: Apps, die Fahrer vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sollten künftig komplett verboten werden. Derzeit ist nur die Nutzung beim Fahren untersagt – diese sei aber schwer nachzuweisen, wenn Fahrer die App bei einer Kontrolle rechtzeitig abschalten würden, so der Bundesrat.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schloss sich der Forderung an. Blitzerwarnapps würden nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die der Einsatzkräfte gefährden. "Eine Blitzer-App schützt Nutzer nur vor Bußgeldern und wir können deren Nutzung fast nicht kontrollieren", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. Autofahrer würden durch die Warnungen nicht vorsichtiger, sondern schneller fahren.
Anwohnerparken für Handwerker, Kameraautos gegen Falschparker
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Dass bereits eine installierte Blitzerwarnapp zu mehr Regelstößen im Verkehr führe, sei nicht erwiesen, hieß es in der Antwort auf den Bundesrat. Da der Gebrauch der Blitzerapps ohnehin bereits verboten sei, dürfe es keine "Überregulierung" geben, sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Auch das Argument, dass Nutzer durch Tricksen einer Strafe entkommen könnten, wies er zurück. "Sie könnten auch heimlich jemanden ermorden. Wäre trotzdem strafbar", sagte er.
Kommt der digitale Führerschein wie geplant, würde dieser vorerst nur in Deutschland gelten. Einen EU-weit einheitlichen Führerschein müssen die Mitgliedsstaaten erst bis spätestens 2030 schaffen, wie eine im Oktober beschlossene EU-Verordnung vorsieht. Die im November eingeführte Smartphone-Variante des Fahrzeugscheins, die seit November über die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes genutzt werden kann, gilt derzeit ebenfalls nur im Inland.
Entwurf will auch den Handel mit Punkten verbieten
Auch Parkplatzkontrollen will die Bundesregierung mit dem Entwurf digitalisieren. Kommunen sollen mit Kameras ausgestattete Autos einsetzen dürfen, um falsch geparkte Fahrzeuge zu kontrollieren. "Wenn künftig statt Papierparkscheinen das Nummernschild gescannt wird, spart das Zeit und Arbeit", sagte der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Christian Hirte (CDU). Zudem soll es Kommunen erlaubt werden, Bewohnerparken auch anderen Gruppen zu erteilen – etwa Handwerkern und Pflegekräften.
Der Entwurf soll außerdem ein gesetzliches Schlupfloch stopfen, das sogenannten Punktehandel ermöglicht. Wer Punkte in Flensburg für andere Menschen auf sich nimmt, müsste künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen – bei gewerbsmäßigen Handeln sogar von bis zu 30.000 Euro.