Sommer, Sonne, Ferienzeit: In diesen Tagen starten zahlreiche Camper mit Caravan und Reisemobil in den Urlaub. Vor der Fahrt in die Ferien sollten jedoch Zustand und Sicherheit des Fahrzeugs gründlich gecheckt werden, raten die Experten der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Wurde das Reisemobil längere Zeit nicht bewegt, muss grundsätzlich der technische Zustand insbesondere Batterien, Beleuchtung, Bremsen, Hupe und Betriebsflüssigkeiten sowie die Gültigkeit der Prüfplakette (Hauptuntersuchung) kontrolliert werden.
Beim Reifenprofil sind gesetzlich 1,6 Millimeter vorgeschrieben, empfohlen sind vier Millimeter. Diese werden bei moderater Fahrweise auch eher der Fall sein, da die Reifen höchstens sechs Jahre alt sein dürfen (und zwar ab Produktionsdatum), egal wie neu sie noch wirken. Die nötigen Angaben dazu finden sich auf den Reifen selber. Das Herstellungsdatum, die sogenannte DOT-Nummer, steht auf der Reifenflanke in den letzten vier Ziffern und ist so zu interpretieren: Das vorletzte Ziffernpaar steht für die Kalenderwoche, das letzte Ziffernpaar gibt das Jahr an.
Gewichtsprobleme drohen
Bei Caravans und Reisemobilen muss besonders auf das Gewicht geachtet werden. Vor allem dürfe man die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten, warnt die GTÜ. Ob von der zulässigen Gesamtmasse das Leergewicht oder praxisgerechter die so genannte "Masse im fahrbereiten Zustand" abgezogen wird – die Differenz als verbleibender Spielraum für zusätzliche Ausstattung und persönliche Ausrüstung ist meist sehr dürftig und will gut geplant sein. Wenn jedoch gewichtsmäßig der Gürtel absolut nicht enger zu schnallen ist, bieten Hersteller und Händler verschiedene Möglichkeiten, um das zulässige Gesamtgewicht individuell zur Steigerung der Auflast zu erhöhen, so die Experten. Bei Einsatz von Dachgepäckträgern müsse zudem die zulässige Dachlast im Auge behalten - und falls nötig beim Hersteller in Erfahrung gebracht werden.
Auch die zulässige Achslast muss genau eingehalten werden - sprich maximale Vorder- und Hinterachsenbelastung. Die Werte sind oft direkt am Fahrzeug vermerkt und wenn nicht, dann beim Hersteller abfragbar. Beim Caravangespann spielen gebremste und ungebremste Anhänger- sowie Stütz- und Hinterachslast des Zugfahrzeugs eine wichtige Rolle. Achtung: Die Stützlast sollte im Hinblick auf größte Fahrstabilität möglichst maximal ausgeschöpft werden. Sie wirkt sich auf das Zugfahrzeuggewicht aus und ist beispielsweise mit einer Personenwaage auswiegbar.
Richtig packen
Beim Beladen sollte man darauf achten, den ohnehin schon höher angesiedelten Schwerpunkt so tief wie möglich zu halten, indem man schwere Gegenstände in Bodennähe im Bereich der Achsen deponiert – dabei auf gleichmäßige Gewichtsverteilung auf der linken und rechten Seite achten! Ideal sei es, erklärt die GTÜ, rutschfeste Unterlagen und Zurrseile zur Ladungssicherung und als Schutz vor unerwünschtem Pendeln oder gar Wegbrechen des Fahrzeugs zu verwenden. Keinesfalls dürfen im Heck zu schwere Lasten verstaut werden, da dadurch bei frontgetriebenen Fahrzeugen die Vorderachse entlastet und die Traktion verschlechtert bzw. bei Anhängern die Stützlast beeinflusst wird.
Wird das Dach beladen, muss unbedingt auf eine sichere Befestigung geachtet und an die neue Fahrzeughöhe gedacht werden, so die Sachverständigen.Wegen des hohen Schwerpunktes sollte man lieber etwas langsamer in die Kurven fahren und grundsätzlich weiche Spur- und Richtungswechsel vornehmen, um Instabilitäten, Wank- oder gar Kippneigungen zu unterdrücken. Mehr noch als beim Pkw ist auf Seitenwind zu achten - vor allem auf Brücken und beim Überholen von Lkws, da unerwartet einsetzende Seitenwinde Caravans und Reisemobile stärker versetzen. Also: Stets auf solche Rüttler gefasst sein und wenn nötig gegenlenken, raten die Experten.
Regelmäßig auf den Tacho schauen
Moderne Caravan-Kombinationen dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen mit 100 km/h unterwegs sein. Um in den Tempo-100-Genuss zu kommen, sind auch alte Caravans der Baujahre vor 1990 entsprechend nachrüstbar. Mit amtlich anerkannter Bestätigung gibt es von der Straßenverkehrsbehörde dann eine offizielle Bescheinigung, die nur für den betreffenden Anhänger gilt und mit den Kfz-Papieren mitzuführen ist - ebenso wie eine Tempo-100-Plakette, die am Heck des Caravans angebracht werden muss, erklärt die GTÜ. Reisemobile bis 3,5 t dürfen außerorts 100 km/h fahren, auf Autobahnen lautet die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Reisemobile über 3,5 Tonnen sind außerorts auf Tempo 80 und auf Autobahnen auf Tempo 100 beschränkt. Damit auf der Reise nichts schief geht hat die GTÜ wichtige Tipps zu Caravan und Reisemobil im "Caravaning-Ratgeber" zusammengefasst. (wkp/sh)
GTÜ: Ungebremster Urlaubsspaß mit Caravan und Co
Rund um die Pfingstferien zieht es wieder zahlreiche Urlauber mit Caravan und Reisemobil auf die Straßen. Damit der Ferienspaß nicht zum Frust wird, gibt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hilfreiche Ratschläge für eine sichere Fahrt.