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Mofas, Mopeds und E-Scoo­ter: Seit 1. März gilt das neue schwarze Kenn­zei­chen

01.03.2020 22:25 Uhr
Mofas, Mopeds und E-Scoo­ter: Seit 1. März gilt das neue schwarze Kenn­zei­chen
Seit 1. März 2020 gilt für Mofas, Mopeds und E-Scoo­ter nur noch die schwarze Ver­si­che­rungs­pla­kette.
© Foto: GDV

Seit dem gestrigen Sonntag dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Die neuen Schilder sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich. Wer jetzt noch mit alten grünen Plaketten fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert.

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Wer mit seinem Mofa, Moped oder E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren will, braucht eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr Ende Februar zwischen schwarz, blau und grün. Seit 1. März 2020 ist nurmehr das schwarze Kennzeichen zulässig.

Über die dreistellige Buchstabenkombination lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist – die entsprechende Auskunft gibt es im Internet unter https://www.zentralruf.de/online-anfrage/mofakennzeichen-abfrage oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.

Mehr Schäden und höhere Kosten

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählte im Jahr 2018 rund 1,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Mit ihnen wurden über 19.500 Haftpflichtschäden (+3%) mit Gesamtkosten in Höhe von rund 63 Millionen Euro (+12%) verursacht. Für einen Schaden zahlten die Versicherer durchschnittlich mehr als 3.200 Euro, was einer für diese Fahrzeugklasse nicht gerade geringen Schadensumme entspricht.

Diebstahlquote fast 20-mal so hoch wie bei Pkw

Gestohlen wurden knapp 2.100 kaskoversicherte Mofas und Mopeds. Das waren knapp 5 Prozent weniger als im Jahr davor. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugen verschwinden die Kleinkrafträder allerdings immer noch deutlich häufiger: Von 1.000 Mofas und Mopeds wurden 7,9 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 0,4 von 1.000 Fahrzeugen.

Zur Unfall- oder Diebstahlhäufigkeit der seit Mitte 2019 zugelassenen Elektrokleinstfahrzeuge bzw. E-Scooter liegen dem GDV noch keine Zahlen vor. Diese Fahrzeuge brauchen ebenfalls das klassische Versicherungs-Kennzeichen aus Blech mit den Maßen 13,0x10,1 cm. (wkp)

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