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Neuregelung in Österreich: Beschlagnahme von "Raser"-Autos möglich

11.03.2024 05:26 Uhr
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Größere Geschwindigkeitsabweichungen quittieren die österreichischen Behörden jetzt mit drastischen Maßnahmen.
© Foto: ADAC/Copyrigt Imago_Images/Imagebroker

Österreich geht seit 1. März mit drakonischen Maßnahmen gegen Autofahrer vor, die sich nicht an Tempolimits halten. Bußgelder bis zu 7.500 Euro sowie das Einkassieren des Fahrzeugs mit anschließender Versteigerung – auch gegen Reisende aus dem Ausland – sind möglich und werden auch bereits umgesetzt.

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In Österreich gelten seit Anfang März 2024 noch schärfere Regeln für Autofahrende, die Tempolimits ignorieren. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen dürfen die Behörden das Auto beschlagnahmen und sogar enteignen. Nur wenige Tage nach der Neuregelung wurden wegen deutlicher Verstöße in Wien, Tirol und Kärnten bereits etliche Fahrzeuge konfisziert.

Verlust des Autos bei mehr als 80 km/h zu schnell

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahmung und Enteignung schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Ist der Fahrende nicht Eigentümer des Fahrzeugs (z.B. bei Leasing- oder Mietfahrzeugen), kann das Fahrzeug an Ort und Stelle vorläufig für maximal 14 Tage beschlagnahmt werden, aber nicht versteigert werden. Stattdessen erhält dieser ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug, das im Führerschein bzw. Führerscheinregister eingetragen wird.

Strafen gelten auch für Deutsche

Diese Maßnahmen, die die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen sollen, gelten auch für ausländische Autofahrende und damit auch für Deutsche.

Bußgelder fürs Rasen werden erhöht

Zum 1. März steigt auch die Geldbuße für Überschreitungen innerorts um mehr als 60 km/h oder mehr als 70 km/h außerorts drastisch. Maximal 7500 statt wie bisher 5000 Euro können jetzt fällig werden. Die maximale Geldbuße von 7500 Euro ist in der Regel aber nur bei sehr schweren Fällen etwa bei illegalen Autorennen und bei Wiederholungstätern zu befürchten. Auch davon sind ausländische Autofahrer und Autofahrerinnen betroffen.

Wird ein deutscher Raser oder eine Raserin in Österreich erwischt, sollte er bzw. sie umgehend bezahlen. Bußgelder können europaweit vollstreckt werden.

Führerschein kann länger entzogen werden

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts beträgt die Führerschein-Mindestentzugsdauer seit 2021 vier Wochen.

Wichtig: Die Maßnahme Führerscheinentzug hat für deutsche Autofahrer undAutofahrerinnen in der Regel nur Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Österreich.

Kein Pardon für Teilnehmer von illegalen Wettrennen

Schon 2021 hat Österreich den Straftatbestand "illegale Wettrennen" eingeführt: Wer an solchen Rennen teilnimmt, muss mit dem Entzug des Führerscheins von mindestens sechs Monaten rechnen. Anschließend folgen verkehrspsychologische Überprüfungen. Auch hier kann das Auto weggenommen werden.

Autos beschlagnahmen: Rechtliche Lage in Deutschland

Auch in Deutschland kann Teilnehmern von illegalen Autorennen das Auto entzogen werden. Das gilt auch für sogenannte Einzelraser, wenn die den Tatbestand des "Rennens gegen sich selbst" erfüllen. Auch Fahrzeuge, die für das Rennen verwendet werden, jedoch nicht dem Raser gehören, können im Einzelfall eingezogen werden. Wird in Deutschland ein Auto eingezogen, dann wird es Eigentum des Staates. In der Regel wird es dann öffentlich versteigert.

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