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Rechtsprechung: Aktuelles BGH-Urteil stärkt Position der ZKF-Betriebe

11.06.2010 14:00 Uhr
Rechtsprechung: Aktuelles BGH-Urteil stärkt Position der ZKF-Betriebe
Wolfgang Wellner, Richter des VI. Zivilsenats am BGH, führte anlässlich des ZKF-Branchentreffs bereits einzelne Aspekte des "BMW-Urteils" aus.
© Foto: ZKF

Die seit wenigen Tagen vorliegende schriftliche Urteilsbegründung der BGH-Entscheidung VI ZR 91/09 zur fiktiven Schadensabrechnung eines BMW-Fahrers stärkt die Position der zertifizierten Karosserie- und Lackierbetriebe. AH-Schaden§manager sprach dazu mit ZKF-Hauptgeschäftsführer Dr. Klaus Weichtmann.

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Seit wenigen Tagen liegt die schriftliche Begründung zum vermutlich als "BMW-Urteil" bekannt werdenden BGH-Urteil VI ZR 91/09 vom 23. Februar 2010 vor. Dabei entschied der VI. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Richter Gregor Galke über die fiktive Abrechnung eines Unfallschadens mit einem BMW 520i Touring mit einer Erstzulassung aus dem April 1999. Auf Grundlage eines SV-Gutachtens mit Hinterlegung der ortsüblichen Stundenverrechnungssätze einer BMW-Vertragswerkstatt wurde der Schaden mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Diese reduzierte den Erstattungsbetrag unter Verweis auf gleichwertige, günstigere Reparaturmöglichkeiten. Vorausgehend wurden explizit für diesen Fall Reparaturkalkulationen bei freien, regional ansässigen K&L-Werkstätten erstellt. Nach Durchlaufen der Vorinstanzen beim AG und LG Halle (Saale) war in der Revisionsverhandlung beim BGH vorrangig die Gleichwertigkeit der vorgeschlagenen Reparaturmöglichkeiten als Grundlage für die fiktive Abrechnung zu prüfen. Unter Zugrundelegung von Wirtschaftlichkeitsgebot und Schadenminderungspflicht sei bei der fiktiven Abrechnung des zum Unfallzeitpunkt achteinhalb Jahre alten Fahrzeugs zu berücksichtigen, dass der Geschädigte "sich jedoch auf eine mühelos und ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen" müsse. "Entscheidend sei zunächst die fachliche Wertigkeit der Reparatur." Daher wurde auf Seiten des BGH die Revision zurückgewiesen, der fehlende Differenzbetrag zwischen letztlich 3.621,68 und 4.160,41 Euro wird nicht erstattet werden. Urteil stärkt die Stellung der zertifizierten ZKF-Betriebe In der Begründung wird nach ZKF-Ansicht explizit die Stellung der freien Karosserie- und Lackierbetriebe-Betriebe gestärkt. Im Gespräch mit AUTOHAUS-Schaden§manager begrüßte ZKF-Hauptgeschäftsführer Dr. Klaus Weichtmann das Urteil: In der Begründung werden Kriterien zitiert zu einem "zertifizierten Meisterbetrieb für Lackier- und Karosseriearbeiten, der Mitglied des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik ist", und "dessen Qualitätsstandard regelmäßig von unabhängigen Prüpforganisationen kontrolliert wird". Diese entsprechen nach seinen Worten zusammen mit der ebenfalls erwähnten dreijährigen Garantie auf die geleisteten Arbeiten exakt den Kriterien der derzeit gut 500 Eurogarant-Betriebe. Weichtmann verwies in diesem Zusammenhang auch auf den ZKF-Branchentreff, der Anfang Mai in Ilsfeld-Auenstein stattfand (wir berichteten). Hier führte Wolfgang Wellner, als in die Urteilsfindung involvierter Richter am BGH, im Rahmen der Podiumsdiskussion bereits einzelne Aspekte der Entscheidung aus, die sich nur auf die "fiktive Abrechnung" bezieht. ZKF-Branchentreff ist Informationsplattform der Branche Rückblickend ging ZKF-Präsident Friedrich Nagel beim Branchentreff in seiner Grundsatzrede u. a. auf die aktuelle Situation im herstellenden Karosserie- und Fahrzeugbau und auf die reparierenden Karosserie- und Lackierfachbetriebe ein. Er konnte feststellen, dass die meisten Betriebe recht gut die Wirtschafts- und Finanzkrise gemeistert hätten. Kritisch ging er auf die zunehmende Schadenslenkung einiger Kfz-Versicherungen ein, weil der Autofahrer immer häufiger nicht mehr „Herr des Verfahrens“ sei. Tief beeindruckt zeigten sich die Teilnehmer anschließend vom Fachvortrag über die IT-Sicherheit in Unternehmensnetzwerken. Götz Schartner, Firma 8com, zeigte den Teilnehmern die Schwachstellen von Computernetzen auf und demonstrierte, wie einfach sich Hacker in betriebliche Datensysteme einschleichen können. Der folgende Tag stand dann ganz im Zeichen technischer Informationen. Live-Reparaturen, u. a. über Fügetechniken neuer BMW-Fahrzeuge sowie die Reparaturmöglichkeiten neuer Opel-Astra- und Meriva-Fahrzeuge, zeigten den Besuchern auf, wie anspruchsvoll Karosserie-Instandsetzung geworden ist. Eine Podiumsdiskussion zum Thema „Was ist gleichwertige Reparatur?“ bildete den Höhepunkt. BGH-Richter Wolfgang Wellner verdeutlichte die aktuelle BGH-Rechtssprechung zu diesem Thema und trat in eine lebhafte Diskussion mit den Podiumsteilnehmern aus verschiedenen Verbänden und dem Publikum ein. (bmp)

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