In einem konkreten Fall hatte eine Fahrzeughalterin den fälligen HU-Prüftermin um mehr als vier Monate überzogen. Sie sah keine Notwendigkeit, ihr Auto vorzuführen, da sie es gar nicht nutzte. Es parkte vielmehr auf ihrem Grundstück und wurde nicht bewegt.
Egal, wie die Richter befanden: Das Auto war zugelassen, kennzeichnungspflichtig und muss daher in regelmäßigen Zeitabständen untersucht werden. Die uneinsichtige Halterin musste am Ende nicht nur ein Bußgeld von 25 Euro zahlen, sondern auch die Verfahrenskosten tragen (Amtsgericht Zeitz, Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18).
"Nutzung jederzeit möglich"
Auf Nachfrage von AUTOHAUS bei diversen Überwachungsorganisationen wurde auch von diesen nochmals deutlich zur Vorsicht geraten: Insbesondere im öffentlichen Raum abgestellte Fahrzeuge können durch die Polizei oder beispielsweise eine Politesse mit Bußgeld und weiteren Sanktionen belegt werden, wenn die Frist zur HU-Prüfung überschritten ist – unbenommen davon, ob das Fahrzeug in Gebrauch ist oder nicht. Es wird hier zugrunde gelegt, dass das Fahrzeug ja "jederzeit genutzt werden könne", weshalb eine gültige HU als zwingend angesehen wird. Prüforganisationen raten sogar dazu, die Kfz-Kennzeichen eines angemeldeten Fahrzeugs "vorsorglich" abzumontieren, wenn ein Kfz mit mehr als zwei Monaten abgelaufener HU beispielsweise auf einem Autoanhänger abgestellt oder transportiert wird. Bei einer um mehr als acht Monate überzogenen HU gibt es übrigens neben 60 Euro Bußgeld auch einen Punkt in Flensburg. (wkp)