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Rechtssicherheit: Winterreifenpflicht noch in diesem Herbst

08.10.2010 16:05 Uhr
Rechtssicherheit: Winterreifenpflicht noch in diesem Herbst
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will noch vor Beginn des Winters die Neuregelung der Winterreifenpflicht gesetzlich verankern.
© Foto: Presse+PR Pfauntsch

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will noch im Oktober die geplante Winterreifenpflicht unter Dach und Fach bringen. Ein entsprechender Entwurf könne bereits bis Mitte des Monats in die Länderkammer eingebracht werden. Die Neuregelung soll für klare Verhältnisse in der Rechtsprechung sorgen und bisherige Interpretations-Freiräume beseitigen.

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Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will noch im Oktober die geplante Winterreifenpflicht regeln. Am Donnerstag sagte er nach der Verkehrsministerkonferenz bei Weimar, der Entwurf könne am 15. Oktober in die Länderkammer eingebracht werden. Stimmten die Länder zu, gelte vom 16. Oktober an, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen vorgeschrieben seien. Bisher ist lediglich eine "geeignete Bereifung" vorgeschrieben. Klare Definition Bei der neuen Regelung solle in der Straßenverkehrsordnung präzise eingegrenzt werden, was winterliche Straßenverhältnisse und Winterreifen seien. Bei den Reifen werde sich der Entwurf der Verordnung voraussichtlich an den Bezeichnungen der Hersteller orientieren. Ramsauer zählte demnach unter Winterreifen auch M+S-Reifen sowie "Allwetterreifen" oder Reifen mit einem Schneesymbol. Winterliche Witterungsbedingungen lägen laut Entwurf sinngemäß künftig vor, "wenn es schneit" oder wenn die Straßen mit Matsch, Schnee oder Eis bedeckt seien. Die Winterreifenpflicht solle für alle Fahrzeuge gelten, feste Zeiten für eine Winterreifenpflicht hält der Minister jedoch nicht für sinnvoll. Hintergrund für die Neuregelung ist ein Gerichtsurteil, das die bisherige Bußgeldregelung als verfassungswidrig bezeichnete, da sie zu unpräzise sei. Bisher musste man 40 Euro Bußgeld zahlen. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung kann der Bundesminister ohne Beteiligung des Bundestages erlassen, der Bundesrat muss aber zustimmen. (lk)

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