Beschäftigte von Abschlepp- und Bergediensten brauchen bestimmte Qualifizierungen, um an verunfallten oder liegen gebliebenen E-Fahrzeugen sicher und gesund arbeiten zu können. In den von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern definierten Ausbildungen der Stufen 1S, 2S und 3S erhalten sie laut BGHM das notwendige Wissen.
Um Fahrzeugnutzer sowie das Berge- und Werkstattpersonal zu schützen, haben Fahrzeughersteller "vielfältige technische Schutzmaßnahmen integriert", hält die Berufsgenossenschaft fest. So schalte sich mit Auslösung des Airbags oder dem Durchtrennen der Rettungsstellen automatisch das Hochvoltsystem (HV-System) ab. Darüber hinaus verhindere eine vollständige galvanische Trennung des HV-Systems von der Fahrzeugkarosserie, dass die Karosserie unter Spannung stehen kann.
Qualifizierung sorgt für Sicherheit
Welche Ausbildung die Beschäftigten von Rettungs- und Bergediensten haben sollten, um sicher an verunfallten E-Fahrzeugen zu arbeiten, stehe in der DGUV Information 209-093 ("Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen"). Demnach sei mindestens eine Qualifikation zur "Fachkundig unterwiesenen Person" (FuP – 1S) erforderlich. Bei unklaren Situationen, oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sei eine "Fachkundige Person für Hochvoltsysteme" (FHV) Stufe 2S oder 3S hinzuzuziehen.
Das sei insbesondere auch dann zu tun, wenn nach einem Unfall die Sicherheitseinrichtungen und die automatische Deaktivierung des HV-Systems nicht greifen oder wenn das nicht beurteilt werden könne und dadurch eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen sei. Eine solche Situation könne bei diversen Unfall-Szenarien der Fall sein, zum Beispiel bei einem Heckaufprall ohne Airbag-Auslösung, schweren Unfällen mit Brandereignis oder stark beschädigten Fahrzeugen.
Verantwortungsvolle Lageeinschätzung
Das Abschlepp- und Bergeteam vor Ort muss die speziellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an Unfallstellen einschätzen und damit umgehen können. Die dafür notwendigen Kenntnisse vermitteln die Qualifizierungen gemäß DGUV Information 209-093, die der BGHM in Kooperation mit dem ZDK unter Einbeziehung von Automobilherstellern und -zulieferern sowie des ZKF, des VDIK und desLandBauTechnik-Bundesverbandes e.V. bereits 2021 erstellt hat.
Außerdem müssen Beschäftigte beim Abschleppen und Bergen die Vorgaben der Fahrzeughersteller beziehungsweise die Angaben in der Betriebsanleitung der Fahrzeugherstellfirma zum Abschleppen unbedingt beachten. Hiervon klar abzugrenzen sind über die zum Abschleppen notwendigen Tätigkeiten hinausgehende Reparaturarbeiten. Diese müssen von FHV in einer geeigneten Werkstattumgebung durchgeführt werden.
Die hier beschriebenen Regelungen zu Qualifizierung und Kenntnissen sind in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 ("Grundsätze der Prävention") und der DGUV Vorschrift 3 ("Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") die Vorgaben der Unfallversicherungsträger, um Arbeitsunfälle in Verbindung mit verunfallten HV-Fahrzeugen zu verhindern.
Die Qualifizierungen 1S, 2S und 3S gemäß DGUV Information 209-093 werden laut BGHM deutschlandweit von vielen Schulungsanbietern durchgeführt. "Sie allein berechtigen zum eigenverantwortlichen Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen. Auch Beschäftigte von Bergungs- und Abschleppdiensten sind mit den Kenntnissen, die sie in diesen Qualifizierungen erwerben, ausreichend auf die Arbeit an verunfallten E-Fahrzeugen vorbereitet."
Pflichten der BGHM
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben – Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM als eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung bundesweit den Schutz von rund 5 Millionen Versicherten in den mehr als 250.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall