Neue Ausrichtung in der Rechtsprechung: Das Landgericht München urteilte beim Dauerbrenner "Mietwagen nach Unfall" jetzt zugunsten einer Kraftfahrt-Versicherung. Umgerechnet 16 Euro pro Kilometer bzw. rund 1.200 Euro für 72 Kilometer Gesamtnutzung des Unfall-Ersatzfahrzeuges sollte die Assekuranz an einen Haftpflicht-Geschädigten auszahlen. Der Klage des Versicherers schlossen sich die Richter an und verwiesen darauf, dass bei Nutzung eines Taxis vergleichbar nur etwa 144 Euro angefallen wären. Den Differenzbetrag muss der Geschädigte nun aus eigener Tasche bezahlen. Sofern der Mietwagen respektive dessen Nutzung in entsprechendem Umfang tatsächlich erforderlich gewesen wären, hätten auch die hohen Kosten übernommen werden müssen, so das Landgericht. Im vorliegenden Fall sei jedoch die Verhältnismäßigkeit in keinster Weise mehr gegeben. Az.: 17 S 20753/04. LG München. (wkp)